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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Girokonto Müssen Rentner Kontoführungsgebühren zahlen?
Als Rentner profitieren Sie vielerorts von Ermäßigungen. Doch gilt das auch bei den Kontoführungsgebühren?
Ob im Theater, in der Stadtbibliothek oder im öffentlichen Nahverkehr: Rentner erhalten so manche Vergünstigung, wenn sie ihren Rentenausweis vorzeigen. Beim Girokonto gelten für sie allerdings dieselben Regeln wie für die meisten anderen Kunden: Sie können sich nicht von den Kontoführungsgebühren befreien lassen.
Lediglich für Schüler und Studierende bieten Banken spezielle Konten, die entweder günstiger oder sogar komplett kostenlos sind. Doch auch Rentner sind Kontogebühren nicht hilflos ausgeliefert. Wirklich kostenlos sind Girokonten zwar nicht mehr, viele Institute gewähren aber Girokonten ohne Gebühren, wenn dort ein bestimmter monatlicher Mindestbetrag eingeht.
Keine Kontogebühren: So hoch muss die Rente sein
Ist Ihre Rente also hoch genug oder haben Sie regelmäßig ausreichend hohe zusätzliche Einnahmen, zahlen Sie bei diesen Banken keine Kontoführungsgebühren. Meist liegt der geforderte Geldeingang bei mindestens 700 Euro im Monat. Dieses Angebot machen zum Beispiel Direktbanken wie die Consorsbank, DKB, ING und Comdirect.
Wichtig: Nicht nur die Kontoführung kostet Geld, auch für andere Leistungen erheben Banken mitunter Gebühren – etwa für die Girocard (früher EC-Karte) oder Überweisungen auf Papier. Bei Direktbanken, die ihre Geschäfte ausschließlich online anbieten, finden Sie in der Regel günstigere Angebote als bei den Sparkassen und Volksbanken vor Ort. Lesen Sie hier, für welche Kunden sich eine Direktbank lohnt.
Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen
Um das für Sie passende Konto zu finden, können Sie einen Girokontenvergleich im Internet nutzen. Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 bieten Ihnen einen guten Überblick. Wählen Sie dort in den Filtereinstellungen "Kostenfreies Girokonto" (Verivox) oder "0€ ohne Bedingungen" (Check24) aus und geben Sie Ihren monatlichen Geldeingang an. Sie bekommen dann alle Konten angezeigt, die für Sie kostenlos sind.
Sollten Sie sich trotzdem für ein Girokonto mit Gebühren entscheiden – etwa weil sie nicht auf die Beratung in der Filiale verzichten möchten –, können Sie sich über die Steuererklärung einen Teil der Kontoführungsgebühren zurückholen. Das Finanzamt gewährt dafür eine Pauschale in Höhe von 16 Euro im Jahr. Tragen Sie diesen Betrag bei den Werbungskosten in der Anlage R ein. Wann Sie als Rentner zu einer Steuererklärung verpflichtet sind, lesen Sie hier.
- steuertipps.de: "Kontoführungsgebühren"
- verivox.de: "Girokonto für Rentner"