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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Stadt reagiert auf Gerichtsentscheid Verweilverbot am Brüsseler Platz wird ausgesetzt

Die Stadt Köln setzt das Verweilverbot bis auf Weiteres außer Kraft. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht das Verbot als "unverhältnismäßig" bezeichnet.
Das umstrittene Verweilverbot am Brüsseler Platz in Köln wird bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Das bestätigte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage von t-online. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das am Donnerstag (24. April) die derzeit gültige Allgemeinverfügung als "voraussichtlich rechtswidrig" bezeichnet hatte.
Zuvor hatte es mehrere Eilanträge gegen das seit Februar gültige Verweilverbot gegeben. Demnach durften sich freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr keine Personen auf dem Brüsseler Platz aufhalten. Grund dafür war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das zugunsten des Lärmschutzes anderer Anwohner entschieden hatte.
Brüsseler Platz: Verweilverbot wird außer Kraft gesetzt
"Die Stadtverwaltung wird die heute eingegangene schriftliche Begründung des Urteils auswerten und prüfen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung wird der Vollzug des Verweilverbotes ausgesetzt", erklärte die Stadtverwaltung t-online. Dennoch werde das Ordnungsamt am Wochenende für die Einhaltung der Lärmgrenzen am Brüsseler Platz sorgen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch kein abschließendes Urteil, sondern reagiert nur auf die gestellten Eilanträge. In der Begründung erklärte die Kammer, dass die Stadt "das ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt" habe. Demnach seien Lärmmessungen aus dem Dezember 2024 nicht dafür geeignet gewesen, das seit Februar gültige Verbot zu verhängen.
So hätten Messungen aus der Vergangenheit gezeigt, dass die Lärmschutzgrenze von 60 Dezibel vor allem bei lautem Grölen, Klirren von Glasflaschen oder durch Schreie überschritten werde, weniger durch Unterhaltungen auf dem Platz. Das Verhängen eines Verweilverbots sieht das Gericht als "unverhältnismäßig" an, da die Stadt mildere Maßnahmen wie ein Alkoholverbot frühzeitig verworfen habe.
Brüsseler Platz: Wie geht es ohne Verweilverbot jetzt weiter?
Ein solches Alkoholverbot, auch für angrenzende Straßen, hatten in den vergangenen Wochen mehrere Ratsfraktionen ins Spiel gebracht. Die Stadtverwaltung dagegen hatte mit Hinweis auf die Lärmbelastung Mitte März eine Ausweitung des Verbots auf alle Wochentage gefordert. Eine Entscheidung im Rat wurde Anfang April vertagt, stattdessen sollte ein Sachgespräch zwischen Verwaltung und Politik stattfinden.
Wie es jetzt am Brüsseler Platz weitergeht, ist unklar. Die außer Kraft gesetzte Allgemeinverfügung ist noch bis Ende Juli gültig. Sie sollte eigentlich von einer entsprechenden Verordnung ersetzt werden. Ob diese nun in Form eines Verweil- oder doch Alkoholverbots kommt, muss in den nächsten Wochen entschieden werden.
- Anfrage bei der Stadt Köln
- Eigene Berichterstattung