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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Brüsseler Platz Entscheidung über Verweilverbot vertagt

Die Ausweitung des Verweilverbots am Brüsseler Platz wird es vorerst nicht geben. Stattdessen nehmen Stadt und Politik einen neuen Anlauf.
Das Verweilverbot am Brüsseler Platz wird vorerst nicht verschärft. Die entsprechende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ist in der Ratssitzung am Donnerstag (3. April) nicht zur Abstimmung gestellt worden. Damit kommt eine geplante Ausweitung des Verbots auf alle Wochentage vorerst nicht, ist aber noch nicht vom Tisch. Die Allgemeinverfügung, die den Aufenthalt zwischen 22 und 6 Uhr freitags, samstags und vor Feiertagen verbietet, bleibt zunächst weiterhin bestehen.
Stadtdirektorin Andrea Blome schlug den Parteien ein Fachgespräch vor, um die Vorlage zu präzisieren. "Es ist leider nicht mehr die Aufgabe der Verwaltung, Interessen auszugleichen, sondern das umzusetzen, was das Urteil vorsieht."
Bereits im Vorfeld hatten mehrere Ratsfraktionen angekündigt, der Vorlage der Stadtverwaltung nicht zuzustimmen. Stattdessen fordert ein Antrag der Partei Volt, der von Grünen, Linken, CDU und SPD mitgetragen wird, ein Alkoholkonsumverbot und eine Lärmmessung an mehreren Standorten über einen längeren Zeitraum. Nun soll bis zur nächsten Ratssitzung eine neue Lösung erarbeitet werden.
Brüsseler Platz: Rat vertagt Entscheidung zu verschärftem Verweilverbot
Die Stadt Köln hatte, keine zwei Monate nach dem Start des provisorischen Verweilverbots, nach ersten Lärmmessungen eine Ausweitung des Verbots für notwendig erachtet. Auch kleinere Gruppen würden unter der Woche in den Abendstunden Lärm verursachen, der über die erlaubten 60 Dezibel hinausgehen würde. In den Sommermonaten seien auch unter der Woche große Menschenansammlungen zu erwarten.
Ein Alkoholkonsumverbot sei dabei nicht weitreichend genug, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen, heißt es in der Beschlussvorlage weiter. Wie die Stadt nach der Absage an den ersten Entwurf weiter vorgeht, ist zunächst unklar. Die Parteien hatten gefordert, auf das Vorgehen anderer Kommunen bei der weiteren Planung zu schauen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Lärmschutz: Gericht zwingt Stadt Köln zum Handeln
Anwohner hatten vor dem Oberverwaltungsgericht wegen der Lärmbelästigung geklagt, die Stadt war nach dem Urteil zum Handeln gezwungen. Andere Anwohner hatten sich wiederum gegen das Verweilverbot gewehrt, weil auch sie sich vor ihrer Haustür dann nicht mehr aufhalten dürften.
Die im Februar in Kraft getretene Allgemeinverfügung ist nur eine provisorische Lösung, bis der Stadtrat eine gesetzliche Anpassung vornimmt.
- Reporter vor Ort