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Köln: Verweilverbot am Brüsseler Platz wohl rechtswidrig


Eilanträge von Anwohnern erfolgreich
Verweilverbot am Brüsseler Platz wohl rechtswidrig


Aktualisiert am 24.04.2025 - 13:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Brüsseler Platz in Köln: Mit Warnschildern macht die Stadt auf das bereits am Wochenende gültige Verweilverbot aufmerksam. Ab April soll es verschärft werden.Vergrößern des Bildes
Der Brüsseler Platz in Köln: Mit Warnschildern macht die Stadt auf das bereits am Wochenende gültige Verweilverbot aufmerksam. (Quelle: Shonai Halfbrodt)
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Das von der Stadt Köln verhängte Verweilverbot für den Brüsseler Platz im Belgischen Viertel steht auf der Kippe. In den kommenden Wochen droht weiteres Chaos.

Das von der Stadt Köln erlassene Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz ist voraussichtlich rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hervor, das mehreren Eilanträgen von Anwohnern am Donnerstag (24. April) stattgegeben hat. Es droht also eine weitere, monatelange Hängepartie.

Seit dem 5. Februar dürfen sich per Allgemeinverfügung freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 22 und 6 Uhr morgens keine Menschen mehr auf dem Brüsseler Platz aufhalten. Der Erlass ist zunächst nur bis Ende Juli gültig und setzt Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Münster um. Grund für das Verbot ist der Lärmschutz für Anwohner.

Köln: Verweilverbot am Brüsseler Platz voraussichtlich rechtswidrig

Messungen im Dezember 2024 hätten ergeben, dass selbst kleine Menschengruppen den Lärmpegel über den Grenzwert von 60 Dezibel steigen lassen würden. Auch deshalb hatte die Stadt Köln erst im März eine Verschärfung des Verbots für notwendig erachtet. Für eine Ausweitung auf alle Wochentage fehlt aber eine Ratsmehrheit, eine Entscheidung wurde mit Verweis auf ein Sachgespräch zwischen Politik und Verwaltung verschoben.

Das Verwaltungsgericht erklärt in seinem Beschluss nun: "Die Stadt hat das ihr zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt." Demnach hätten vorherige Messungen gezeigt, dass vor allem lautes Rufen und Lachen, Klirren von Glasflaschen oder Schreie stärkere Pegelausschläge verursachen würden. Die Grenzwerte würden entgegen der Argumentation der Stadt nicht durch bloßes Unterhalten überschritten.

"Unverhältnismäßig": Gericht findet deutliche Worte für Entscheidung der Stadt

Die Messungen aus dem Dezember 2024, die zudem keine Ursachen für den Lärm aufweisen, seien demnach nicht geeignet, "die von der Stadt behauptete Gesundheitsgefahr schon bei einfachen Unterhaltungen zu plausibilisieren". Die Messungen deuteten vielmehr auf eine besondere Lautstärke, etwa durch Grölen, hin.

Das Verhängen eines Verweilverbots sieht das Gericht als "unverhältnismäßig", da die Stadt mildere Maßnahmen wie ein Alkoholverbot frühzeitig verworfen habe. Ein solches Verbot, ausgeweitet auf angrenzende Straßen, hatten auch einige Ratsfraktionen unterstützt. Auch das Gericht sieht in einem Alkoholverbot eine Möglichkeit, die "Attraktivität des Brüsseler Platzes für die Partyszene" zu reduzieren.

Brüsseler Platz: Jahrelange Hängepartie droht

Die Anwohner, die mit ihren Eilanträgen erfolgreich waren, dürfen sich nun trotz Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz aufhalten. Für alle anderen gilt es allerdings weiterhin, da der Beschluss des Gerichts keinem endgültigen Urteil gleichkommt. Die Gaststätte, die ebenfalls erfolgreich war, darf ihre Außengastronomie allerdings nicht länger als 22 Uhr öffnen. Dafür bräuchte es eine Genehmigung der Stadt, die unabhängig vom Verweilverbot ist.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Beschwerde einreichen, was zu einer erneuten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts führen würde. Eine Ausweitung des Verbots scheint damit allerdings vorerst vom Tisch. Bei einem endgültigen Urteil könnte sich der Prozess um die Zukunft des Brüsseler Platzes weitere Monate und Jahre hinziehen.

Verwendete Quellen
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