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Köln: Wahlplakate müssen entfernt werden – sonst drohen hohe Strafen


Hohe Bußgelder drohen
Wann alle Wahlplakate entfernt sein müssen

Von t-online, shh

25.02.2025 - 13:13 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0799632201Vergrößern des Bildes
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf einem großen Wahlplakat in Köln: Die Parteien müssen ihre Wahlwerbung schnell entfernen, sonst sind empfindliche Strafen möglich. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago)
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Tausende Wahlplakate zieren die Kölner Straßen und Fußgängerzonen. Werden sie nicht bald entfernt, wird es für die Parteien teuer.

Teilweise blicken einen Olaf Scholz, Robert Habeck und Friedrich Merz noch beim Weg durch Köln an. Mal lächelnd, mal ernst, mal zuversichtlich. Lange ist der Schilderwald im Stadtgebiet aber nicht mehr zu bestaunen, denn die Parteien müssen wenige Tage nach der Bundestagswahl schnell alle Wahlwerbung entfernen – sonst drohen empfindliche Strafen.

Köln hat dabei deutlich strengere Regeln, als es die Bundeswahlordnung vorsieht. So müssen in der Stadt bis Mittwoch (26. Februar) um Mitternacht alle Wahlplakate entfernt sein. So steht es in den Regelungen für die Wahlwerbung der Stadt Köln. Wohl auch, weil mit Weiberfastnacht der Auftakt zum Höhepunkt des Kölner Karnevals nur einen Tag später beginnt.

Wahlplakate: Diese Strafen drohen, wenn sie zu lange hängen

Bundesweit liegen die Fristen in der Regel zwischen einer und zwei Wochen, Köln ist dabei deutlich strikter als die anderen drei Millionenstädte. So müssen in Berlin und Hamburg alle Plakate binnen einer Woche entfernt werden. In München haben die Verantwortlichen sogar 14 Tage Zeit, um die Wahlwerbung zu entfernen.

Verantwortlich dafür sind ausschließlich die Parteien, die unmittelbar nach der Bundestagswahl erneut auf zahlreiche freiwillige Helferinnen und Helfer angewiesen sind. In Köln hängen die ersten Plakate seit dem 17. Januar, kurz vor der Bundestagswahl haben einige Parteien allerdings nochmal mit neuen Sonderformaten nachgelegt, um Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren.

Sollten nach dem 26. Februar noch Wahlplakate im Stadtgebiet entdeckt und bei der Verwaltung gemeldet werden, drohen unter Umständen hohe Strafen. "Möglich sind gebührenpflichtige Verwarnungen in einer Höhe von bis zu 35 Euro oder Bußgelder im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens in drei- oder vierstelliger Höhe", heißt es in den Hinweisen zur Wahlwerbung der Stadt Köln.

Hohe Bußgelder: Stadt Köln fordert schnelles Entfernen von Wahlwerbung

Grundsätzlich ist das Aufhängen von Wahlplakaten an Straßenlaternen ohne Anmeldung in den entsprechenden Zeiträumen vor der Wahl möglich. Für größere Plakattafeln oder auch Wahlstände innerhalb der Kölner Ringe braucht es im Vorfeld eine entsprechende Anmeldung bei der Stadt, die genehmigt werden muss.

In Köln waren während des Bundestagswahlkampfs immer wieder Plakate beschmiert oder teilweise abgerissen worden. Auch hierfür drohen mitunter hohe Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich für die Verursacher.

Verwendete Quellen
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