Riesige Habeck-Projektionen Stadt Köln stellt Regeln für Wahlwerbung klar
Der Guerilla-Wahlkampf für Robert Habeck hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Es drohen empfindliche Strafen.
Nach Diskussionen um die riesigen Wahlkampf-Projektionen von Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck an öffentlichen Gebäuden hat die Stadt Köln sich für künftige Aktionen eindeutig positioniert. "Die Stadt Köln würde als Eigentümer keine Genehmigung [für solche Wahlwerbung] erteilen, da wir zur Neutralität verpflichtet sind", sagte Stadtsprecher Alexander Vogel auf Anfrage von t-online.
Grundsätzlich sei Wahlwerbung an Hausfassaden allerdings gestattet, sofern die privaten Eigentümer der Gebäude zustimmen würden. Es braucht dabei keine gesonderte Genehmigung durch die Stadt Köln. Das gelte auch für Projektionen an Hauswände, solange der Projektor dafür ebenfalls auf privatem Grund stehen würde.
Köln: Debatte um Habeck-Wahlkampf – Stadt bezieht Stellung
Sofern die Projektoren allerdings im öffentlichen Raum aufgestellt würden, ändere sich die Sachlage. "Sollte eine private Hausfassade mit einem Projektor beleuchtet werden, braucht man eventuell eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der Projektor im öffentlichen Straßenland aufgestellt werden soll", erklärt Stadtsprecher Vogel weiter.
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Die Projektionen von Robert Habeck samt einem Wahlaufruf für die Grünen hatten deutschlandweit viel Wirbel verursacht. Zunächst hatte es eine Projektion von Habeck am Münchner Siegestor gegeben, später auch in Düsseldorf. Während die NRW-Landeshauptstadt die Aktion nicht weiter verfolgt, wurde in München ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet.
In Köln würde ebenfalls eine Strafe drohen. "Grundsätzlich würden wir Verstöße gegen Gesetze und Regelungen verfolgen", versichert die Stadt. Ob eine ähnliche Aktion wie in Düsseldorf oder München geplant ist, ist unklar. Zuletzt war Außenministerin Annalena Baerbock im Rahmen ihrer Wahlkampftour im nahegelegenen Bonn aufgetreten.
Köln: Diese Regeln gelten für Wahlplakate – hohe Strafen drohen
Wahlplakate dürfen seit dem 12. Januar, 15 Uhr, von allen antretenden Parteien ohne gesonderte Genehmigung an Straßenlaternen oder anderen Lichtmasten aufgehängt werden. Sollten die Plakate größer als DIN A0 sein, müssen sie frühzeitig beantragt und genehmigt werden. Gleiches gilt auch für Wahlkampfstände innerhalb der Kölner Ringe.
Bei Verstößen gegen die Regelungen der Stadt drohen Verwarngelder bis 35 Euro oder ein Bußgeldverfahren mit Strafen in "drei- bis vierstelliger Höhe", wie die Stadt schreibt.
- Anfrage bei der Stadt Köln (per E-Mail)
- Stadt Köln: Regelungen zur Wahlwerbung
- Eigene Recherchen