Nicht die erste Amtsanmaßung Falscher Rettungssanitäter zu Gefängnisstrafe verurteilt
Er hat sich als Rettungssanitäter ausgewiesen, obwohl er keiner ist. Ein Mann wurde in München wegen Amtsanmaßung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Tat war nicht sein erstes Vergehen.
Weil er Rettungssanitäter spielte und mit Blaulicht und Sirene durch München fuhr, muss ein 36-Jähriger voraussichtlich ein halbes Jahr ins Gefängnis. Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen Amtsanmaßung, hieß es in einer Mitteilung vom Montag. Außerdem ist er wohl für mindestens fünf Jahre seinen Führerschein los. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt haben.
Fantasieausweis angefertigt
Der Mann ist zwar Rettungsdiensthelfer, aber keine amtliche Rettungskraft. Eigentlich sollte er den Krankenwagen nur in die Werkstatt bringen. Doch stattdessen fuhr er damit im Mai 2018 unerlaubt durch München, schaltete Blaulicht und Martinshorn ein. Andere Autos machten ihm vor Ampeln und an Kreuzungen Platz.
"Ich gebe zu, dass ich mich rücksichtslos verhalten habe", sagte der Angeklagte nach Gerichtsangaben in der Verhandlung. "Mir ging es aufgrund einer schweren Trennung und Sachen, die aus meinem früheren Leben kamen, nicht sehr gut. Mir selbst hat dieses Gefühl Lust bereitet." Für den Fall, dass jemand danach fragt, hatte er einen Fantasieausweis für den Rettungsdienst angefertigt.
Er wurde nicht das erste Mal erwischt
Sein Verhalten erklärte er vor Gericht so: "Ich wollte nur Anerkennung und Aufmerksamkeit erhalten. Meine Familie hat immer gesagt, dass aus mir nichts wird." Seine Prüfung zum Rettungssanitäter habe er "aus Angst und Zweifel nicht abgelegt". Das Gericht hielt dem 36-Jährigen zugute, dass er voll geständig war – betonte allerdings auch, dass es nicht das erste Mal war, dass er bei einem solchen Vergehen erwischt wurde.
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Elf Einträge habe er im Bundeszentralregister, zum sechsten Mal stand er wegen Amtsanmaßung vor Gericht. Außerdem war er verurteilt worden, weil er Funksprüche abgehört hatte. Das Gericht entschied: "Der Vollzug der Freiheitsstrafe ist auch zum Schutz der Bevölkerung unausweichlich."
- Nachrichtenagentur dpa