Entscheidung vertagt Keine Sicherungsverwahrung für Kindermörder
Weil er zwei kleine Jungen umgebracht hat, wurde Silvio S. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte im Revisionsverfahren eine Sicherungsverwahrung – ohne Erfolg.
Im Revisionsprozess gegen den Kindermörder Silvio S. ist am Freitag vorerst keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Die Richter in Potsdam setzten jedoch den Vorbehalt, dass vor einer möglichen Haftentlassung erneut von einem Gericht über die Anordnung der Sicherungsverwahrung entschieden werden muss.
Der 36-Jährige war nach den Morden an den beiden Jungen Elias (6) und Mohamed (5) vor drei Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erheblich erschwert.
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Die Richter lehnten damals jedoch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach der Haft ab, weil dem Mann kein Hang zu weiteren schweren Straftaten nachzuweisen sei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein. Daher musste die Frage der Sicherungsverwahrung vom Landgericht Potsdam erneut entschieden werden.
- Nachrichtenagentur dpa