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Ravensburg: Haftstrafe für versuchten "Ehrenmord" an 17-Jähriger


Mann, Bruder und Eltern verurteilt
Haftstrafe für versuchten "Ehrenmord" an 17-Jähriger

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Ehemann und der Bruder des 17-jährigen Opfers vor Gericht: Sie wurden wegen versuchten Mordes verurteilt.Vergrößern des Bildes
Der Ehemann und der Bruder des 17-jährigen Opfers vor Gericht: Sie wurden wegen versuchten Mordes verurteilt. (Quelle: Felix Kästle/dpa-bilder)

Eine Muslimin soll angeblich fremdgegangen sein – und wurde dafür niedergestochen. Von der eigenen Familie. Die 17-Jährige überlebte. Ihr Mann, ihr Bruder und ihre Eltern wurden nun verurteilt.

Weil sie eine 17-Jährige mit einem Messer angegriffen haben, sind der Ehemann und der Bruder der Frau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Landgericht Ravensburg wies dem Mann der jungen Muslimin sechs Jahre und neun Monate Gefängnis zu. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Bruder wurde nach Jugendstrafrecht zu siebeneinhalb Jahren verurteilt, zu vollstrecken in einer sozialtherapeutischen Einrichtung.

Anlass der Tat war eine außereheliche Beziehung der jungen Frau. Im Februar sei die Situation in der elterlichen Wohnung in Laupheim bei Biberach dann eskaliert, so beschrieb es der Vorsitzende Richter. Nicht Eifersucht oder zurückgewiesene Liebe, sondern ein falschverstandener Ehrbegriff hätten den Ehemann aus Syrien, den sie nach islamischem Recht geheiratet hatte, schließlich zu einem Messer greifen lassen. Der aus dem Libanon stammende Bruder habe den Angriff fortgesetzt. Dass das Opfer überlebte, sei "Glück im Unglück" gewesen, so die Einschätzung des rechtsmedizinischen Gutachters.

Bewährung für Vater und Mutter

Vater und Mutter der jungen Frau erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten. Die Beteiligung der aus dem Libanon nach Deutschland gekommenen Eltern sei in weiten Teilen unklar, so das Gericht. Letztlich riefen sie aber einen Krankenwagen. "Die Eltern wollten nicht, dass die Tochter stirbt", so der Richter. Aus Handyvideos ging hervor, dass die beiden allerdings knapp eine Viertelstunde keine Hilfe für die schwer verletzte Tochter riefen.

13 Filme hatten die Haupttäter während des Mordanschlags gedreht. "Ich genieße es, ihr beim Sterben zuzusehen", sagt der Bruder in einem der Videos. Blutüberströmt lag die Schwester zu diesem Zeitpunkt auf einer Matratze in der elterlichen Wohnung. Zur "Spontan-Eskalation" soll es gekommen sein, als der Bruder im Handy der damals 17-Jährigen Fotos für ihren neuen Freund fand. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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