NSU-Prozess Gutachter rät zu Sicherungsverwahrung von Zschäpe
Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess hat die mutmaßliche Rechtsterroristin für voll schuldfähig erklärt. Noch offen ist, ob das Oberlandesgericht München dem Gutachten des Psychiaters Henning Saß folgt.
Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, sagte Saß. Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage sieht er außerdem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes nach einer mögliche Haftstrafe gegeben.
Saß sagte, es gebe bei der Angeklagten keine Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung. Falls das Gericht der Anklage folge und sie als Mittäterin der NSU-Mordserie mit zehn Toten verurteile, sei "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass Zschäpe bei vorliegender Möglichkeit ihr rechtsextremes Verhalten fortführe. Das Gutachten könnte eine entscheidende Rolle für Zschäpes Strafmaß bekommen.
Zweifel an Zschäpes Aussagen
Zuvor hatte Saß Zweifel an der Selbstdarstellung Zschäpes angemeldet. Aus seinen Beobachtungen schließe er bei Zschäpe auf ein "Bemühen um Beherrschung, Kontrolle und Autonomie" und zugleich Widerstand gegen "Fremdbestimmung", sagte Saß vor dem Oberlandesgericht. Das spreche gegen den von ihr geschilderten Eindruck "einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person". Vielmehr erscheine Zschäpe als "selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam".
Saß konnte seinen am Dienstag begonnenen Vortrag erst am Mittwochmittag fortsetzen. Am Morgen hatten Zschäpes Verteidiger erneut eingewandt, sie seien nicht in der Lage, das mündlich vorgetragene Gutachten wortgetreu mitzuschreiben.
Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass.