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Aschaffenburg: Die schockierenden Details über den Täter


Mutmaßlicher Täter erstach zwei Menschen
Das ist über Enamullah O. bekannt

Von t-online, sbi

Aktualisiert am 23.01.2025 - 10:21 UhrLesedauer: 2 Min.
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Der bayerische Innenminister teilt weitere Infos zum Tatverdächtigen mit. (Quelle: reuters)
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Psychiatrische Behandlung, Gewalttaten, Ausreisepflicht: Der Angriff in Aschaffenburg offenbart beunruhigende Versäumnisse und Widersprüche.

Bei dem Messerangriff am Mittwoch in Aschaffenburg sind zwei Menschen getötet worden: ein zweijähriger Junge sowie ein 41 Jahre alter Mann, der offenbar eine Kindergartengruppe schützen wollte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Außerdem wurden ein zweijähriges Mädchen und ein 72-jähriger Mann schwer verletzt. Beide sind in ein Krankenhaus gebracht worden, teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit. Zudem verletzte sich eine 59 Jahre alte Frau bei ihrer Flucht. Alle drei seien nicht in Lebensgefahr, sagte die bayrische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Die weiteren Kinder der Gruppe sowie ihre Angehörigen wurden psychologisch betreut.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) war der Beschuldigte ausreisepflichtig. Der Mann, der im November 2022 nach Deutschland eingereist war, hatte einen Asylantrag gestellt. Im Dezember vergangenen Jahres sagte er den Behörden, dass er freiwillig ausreisen wolle und sich beim afghanischen Generalkonsulat um die nötigen Papiere kümmern würde. Daraufhin sei sein Verfahren abgeschlossen worden.

Mehrfach aus der psychiatrischen Behandlung entlassen

Trotz dieser Ankündigung blieb der Mann jedoch in Deutschland – und befand sich "weiter offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung", erklärte Herrmann. Die genauen Umstände müssen noch geklärt werden.

Zudem fiel der 28-jährige Verdächtige – laut "Spiegel" handelt es sich um den Afghanen Enamullah O. – bereits dreimal wegen Gewalttaten auf und wurde deshalb jeweils zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen, bevor er anschließend wieder entlassen wurde. Wie die "Berliner Morgenpost" berichtet, habe das Amtsgericht im Dezember seine gesetzliche Betreuung durch eine "gerichtlich bestellte Betreuerin" angeordnet. Unter welchen Voraussetzungen er jedes Mal aus der Behandlung entlassen wurde, ist bislang nicht bekannt.

Innenminister: Unterbringung psychisch Kranker überprüfen

Herrmann hat inzwischen angekündigt, die Maßstäbe für die Unterbringung von psychisch Kranken zu überprüfen. "Das ist immer eine schwere Entscheidung, die Lage der Menschen zu beurteilen. Und es ist natürlich auch in unserem Freiheitsverständnis nicht einfach zu entscheiden, da kommt jemand in eine geschlossene Einrichtung und wird dann 'eingesperrt'", sagte der CSU-Politiker dem Bayerischen Rundfunk.

"Aber wir müssen natürlich auch sehen, welche Risiken für unsere Bevölkerung ganz offensichtlich da sind. Und wir müssen da glaube ich schon noch mal mit den Fachleuten diskutieren, ob da die richtigen Maßstäbe hinsichtlich der Gefährdung der Öffentlichkeit, der Gefährdung anderer Menschen wirklich auch angewendet werden", fügte Hermann hinzu.

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