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Polizei-Affäre | Freispruch des Inspekteurs – keine Beweise


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Prozess gegen Inspekteur
Sexuelle Nötigung im Polizeidienst? Endgültiger Freispruch


08.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0417852217Vergrößern des Bildes
Polizisten in Baden-Württemberg (Symbolbild): Der Fall hatte im Südwesten für großes Aufsehen gesorgt. (Quelle: Daniel Kubirski/imago-images-bilder)

Die Aussage einer Polizistin, sie habe den Penis ihres Vorgesetzten berühren müssen, reichte nicht: Der oberste Polizeibeamte Baden-Württembergs, Andreas R., ist rechtskräftig vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen.

Der Polizeiinspekteur aus Baden-Württemberg, Andreas R., wurde vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Dieser Freispruch ist nun rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte. Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts vom Juli wurde somit bekräftigt – es wurden keine Rechtsfehler gefunden.

Die Anschuldigungen gegen R. hatte eine Polizistin bereits 2021 erhoben, die ausgesagt hatte, sie sei zu sexuellen Handlungen genötigt worden. Das Landgericht hingegen entschied, dass der Vorfall "nicht aufklärbar" sei und sprach den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Die betroffene Polizistin und die Staatsanwaltschaft legten daraufhin Revision beim BGH ein, allerdings ohne Erfolg.

Viele Vorwürfe, die schwer zu beweisen sind

Die Polizistin hatte unter anderem ein Videotelefonat via Skype mit dem Smartphone mitgefilmt. In diesem Gespräch hatte Andreas R. bei der jüngeren Polizistin den Eindruck erweckt, es würde ihre Aufstiegschancen in den höheren Dienst der Polizei erhöhen, wenn sie sich auf ein Verhältnis mit ihm einlasse. Andreas R., damals als ranghöchster Polizist von Baden-Württemberg, wollte sie wegen des heimlichen Mitschnitts anklagen lassen – das scheiterte. Das Angebot eines Verhältnisses sei aber eher als Bestechung zu bewerten, urteilte das Landesgericht Stuttgart. Diese Ermittlungen dazu laufen weiter.

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung fußte aber vor allem auf der Aussage der Polizistin. Sie gab an, der Inspekteur habe sie in den frühen Morgenstunden des 13. November 2021 genötigt, seinen Penis anzufassen, während er im Freien neben einer Kneipe urinierte. Das sahen weder das Landgericht Stuttgart noch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als beweisbar an.

Zuvor war außerdem wegen Nacktbildern ermittelt worden, die Andreas R. ab 2018 an mindestens drei Polizistinnen geschickt haben soll. Diese Ermittlungen wurden aber ebenfalls eingestellt – es sei nicht nachweisbar, dass dies gegen den Willen der Empfängerinnen geschehen sei.

Der Polizeiinspekteur ist vom Dienst freigestellt

Die sogenannte "Polizeiaffäre" hat für Aufsehen gesorgt und führt dazu, dass R., der schon seit einiger Zeit vom Dienst freigestellt ist, möglicherweise das letzte Amt dieser Art innehatte. Die Landesregierung hatte nämlich im Juli entschieden, das Amt abzuschaffen und eine Aufgabenumstrukturierung vorgenommen.

Darüber hinaus wird eine Stabsstelle für Führungs- und Wertekultur geschaffen, um die Beförderungspraxis innerhalb der Polizei und Innenverwaltung zu überprüfen. Ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich im Landtag in Stuttgart mit der Affäre und hinterfragt auch die Rechtmäßigkeit von R.´s Beförderung zum ranghöchsten Landespolizisten.

Solange strafrechtlich gegen Andreas R. ermittelt wurde, ruhte ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren gegen ihn. Wie der SWR berichtete, bezieht er seit der Dienstfreistellung im November 2021 jeden Monat 8.457 Euro Beamtensold. Das Disziplinarverfahren gegen Andreas R. läuft nun wieder an: Ein Richter und eine Richterin sollen die disziplinarischen Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Bestechung gegen den Inspekteur aufarbeiten.

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