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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mutmaßliche Kindesentführung Diese Strafen drohen im Fall Block
Nach der mutmaßlichen Entführung der Kinder von Christina Block und Stephan Hensel sind viele Fragen offen. Welche juristischen Konsequenzen wären möglich? Ein Anwalt klärt auf.
Was ist da los im Hause Block? In der Silvesternacht schlugen bisher Unbekannte Stephan Hensel, Ex-Mann von Christina Block, nieder, zwangen die gemeinsamen Kinder in ein Auto und fuhren davon. Kurz darauf tauchten die 13-Jährige und der Zehnjährige in Hamburg auf – im Hause Block.
Wie genau sie dorthin kamen, wie es ihnen geht, was Christina Block und ihr Partner Gerhard Delling damit zu tun haben – all das ist unklar. Zur Stunde ermitteln mehrere Behörden, sowohl auf dänischer als auch auf deutscher Seite, in der Sache. Am Dienstagabend gab es eine Durchsuchung von Blocks Grundstück, angeblich hatten Nachbarn unbekannte Personen gemeldet.
"Entscheidend ist das Kindeswohl"
Was genau in der Silvesternacht und an den Tagen danach passiert ist, ist teils undurchsichtig. Doch wie auch immer es war: Juristische Probleme sind mindestens möglich. "Wenn man Kinder entzieht, kann das sogar dann strafbar sein, wenn man eigentlich das Sorgerecht innehat", erklärt der Anwalt Ingo Bott im Gespräch mit t-online.
Straftaten seien immer dann denkbar, wenn Gewalt im Spiel sei, beispielsweise durch Niederschlagen eines der Beteiligten.
Zur Person
Prof. Dr. Ingo Bott ist Autor und Fachanwalt für Strafrecht. Er studierte an den Universitäten Freiburg, Sevilla, Montevideo, Passau. Seit 2018 ist er Inhaber und Partner der Kanzlei "Plan A". Im Dezember 2021 wurde er zum Ehrenprofessor der Universidad Tecnológica del Perú für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance ernannt.
In einem Fall wie diesem gehe es nicht nur um eine mögliche Kindesentziehung oder eine Körperverletzung, sondern auch darum, ob die Täter angestiftet wurden. "Man kann auch jemanden zur Rechenschaft ziehen, der selbst nicht anwesend war. Dabei ist auch die Form der Anstiftung denkbar", so Bott.
Strafrecht kann Auswirkungen auf Sorgerecht haben
Bott hat als Anwalt bereits Erfahrung mit schwierigen Familienverhältnissen – und Kindesentziehung. Im vergangenen Jahr hatte sich in einer Patchwork-Konstellation ein Paar mit zwei Kindern nach Südamerika abgesetzt, angeblich, um sie vor der Maskenpflicht zu schützen. Er vertrat damals die in Deutschland gebliebenen Ex-Partner und Elternteile und schaffte es letztendlich, das in Paraguay abgetauchte Paar zur Rückkehr zu bewegen – mit Kindern (hier lesen Sie mehr dazu). Im Video erklärt Bott, was eine solche Erfahrung mit einem Kind macht:
Kann ein solch dramatischer Zwischenfall wie der im Fall Block auch die Frage nach dem Sorgerecht beeinflussen? "Das ist zwar ein familienrechtliches Thema. Entwicklungen wie die, die jetzt in Rede stehen, können aber erheblichen Einfluss darauf haben, wie Fragen des Sorgerechts entschieden werden."
Sollte es zu einer Verurteilung wegen Kindesentziehung kommen, sei laut Bott ein weiter Rahmen denkbar. "Das spielt sich ab zwischen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Falls es zu einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung der Kinder kommt, ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich", sagt der Jurist.
- Interview mit Ingo Bott
- Eigene Recherche