12.000 im Monat Rechnungshof rügt hohe Gehälter bei parteinahen Stiftungen
Ein neuer Bericht deckt auf, wie mangelhaft die Spitzengehälter in parteinahen Stiftungen kontrolliert werden. Durch Schwachstellen im Bundesinnenministerium soll es zu Verstößen gekommen sein.
Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an der Bezahlung der Vorstände bei den parteinahen politischen Stiftungen in Deutschland. Das geht aus dem Jahresbericht der Behörde hervor. Die Gehälter des Führungspersonals seien demnach deutlich zu hoch. Außerdem kontrolliere das Bundesinnenministerium (BMI) nur unzureichend, wie die finanziellen Fördermittel des Bundes in den Stiftungen verwendet werden.
Verstöße gegen das Haushaltsrecht
Zwar gibt es bislang noch kein eigenes Stiftungsfinanzierungsgesetz, doch die wichtigsten Punkte zur Förderung parteinaher Stiftungen regelt das Haushaltsrecht. Hier stießen die Rechnungskontrolleure bei ihrer Prüfung im BMI auf mehrere Verstöße einer grundlegenden Regel.
Für politische Stiftungen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, gilt ein sogenanntes Besserstellungsverbot. Kurz: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer öffentlich geförderten Einrichtungen dürfen nicht besser gestellt werden als Beschäftigte des Bundes, die in vergleichbaren Positionen arbeiten. Gerade hier hat das zuständige Bundesministerium aber wohl die Augen verschlossen.
Mehr als 12.000 Euro Monatsgehalt
Die Behörde habe das Besserstellungsverbot anscheinend flächendeckend und systematisch missachtet, so die Prüfer. Das betreffe besonders die Spitzenposten der Stiftungen. Führungskräfte erhalten demnach "außertarifliche Entgelte bis zur Höhe der Besoldungsgruppe B9" - mehr als 12.000 Euro monatlich.
So erreiche das Leitungspersonal "ein Gehaltsniveau wie Spitzenbeamte, etwa [der] Präsidenten [des] Bundeskriminalamt[es]", so der Bericht. Und das, obwohl die politischen Stiftungen im Vergleich zu großen Bundesbehörden deutlich kleiner seien.
Fast alle Stiftungen im Visier
Obwohl die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes keine Namen nennen, scheint recht sicher, welche der parteinahen Institutionen betroffen sind.Es dürfte dabei um die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, die Hanss-Seidel-Stiftung der CSU, die Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD, die Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linken, die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung sowie die Heinrich-Böll-Stiftung der Grünen gehen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD ist aus rein formellen Gründen wohl nicht gemeint.
Der Grund dafür ist der Zeitraum der Prüfung: So hat der Bundesrechnungshof die Kontrolle durch das BMI für die Jahre von 2015 bis 2019 ausgewertet. Die AfD-nahe Stiftung besteht aber erst seit November 2017, ist seit 2018 als parteinah anerkannt und hat bisher keine Fördermittel erhalten. Durch die zweite Legislaturperiode der AfD im Bundestag könnte sie nun erstmals einen Anspruch auf öffentliche Gelder haben.
Neben der unangemessen hohen Entlohnung einzelner Vorstände deckte die Prüfung weitere Missstände auf. Darunter aufgeblähte Geschäftsführungs-Konstruktionen, die statt einer bis zu drei hochdotierte Leitungsstellen ermöglichen. Doch auch andere Institutionen kommen im Jahresbericht des Rechnungshofes nicht gut weg.
Kritik auch an Bundestagsabgeordneten
Nach wie vor sitzen laut Rechnungshof zahlreiche Abgeordnete und Ausschussmitglieder des Bundestags in den Aufsichtsräten des bundeseigenen Deutsche Bahn-Konzerns und dessen Tochterunternehmen. "Diese Abgeordneten haben zwei Hüte auf", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller in Bonn. "Sie sind einmal Vertreter des Geldgebers und einmal Vertreter des Geldempfängers."
Dabei seien Abgeordnete qua Mandat dem Gemeinwohl verpflichtet, ein Aufsichtsrat aber vor allem dem Wohlergehen des jeweiligen Unternehmens. "Das ist ein Interessenkonflikt, eine Kollision von Interessen in einer Funktion", sagte Scheller. "Diese Doppelfunktion haben wir jetzt sehr intensiv und abgerundet untersucht, und es ist klar, dass das aus den genannten Gründen abgestellt werden sollte."
Deutsche Bahn soll nachzahlen
Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinen Bemerkungen auch eine unregelmäßige Gewinnabführung der Bahn an den Bund. Vertraglich ist geregelt, dass die Gewinne bei der Bahn an den Staat als Eigentümer gehen. Dieser muss das Geld wiederum in den Erhalt und Ausbau der Schienen-Infrastruktur stecken.
In den vergangenen Jahren habe die Dividende aber immer wieder unter den eigentlichen Gewinnen gelegen, kritisiert der Rechnungshof. Die Behörde fordert den Bund auf, bislang nicht abgeführte Gewinne mit Zinsen von der Bahn zurückzufordern.
- Eigene Recherche
- Jahresbericht des Bundesrechnungshofes
- Nachrichtenagentur dpa