Auf zwei Amtszeiten Beschluss auf Parteitag: FDP will Kanzlerschaft begrenzen
Maximal zehn Jahre: Die FDP will, dass der nächste Kanzler oder die nächste Kanzlerin nur noch zwei Wahlperioden von jeweils fünf Jahren im Amt ist. An einem vorherigen Beschluss kommt derweil scharfe Kritik.
Die Bundeskanzlerschaft soll nach dem Willen der FDP künftig nur noch zwei volle Amtszeiten andauern. Das sieht ein Beschluss des digitalen Bundesparteitags für das Wahlprogramm vor. Da dort auch eine Verlängerung der Wahlperioden von vier auf fünf Jahre gefordert wird, müsste eine Kanzlerin oder ein Kanzler künftig das Amt nach maximal zehn Jahren aufgeben. Abgelehnt wurde es, eine zeitliche Begrenzung auch für Bundestagsmandate einzuführen. Ein entsprechender Antrag sah eine ununterbrochene Mitgliedschaft von maximal drei vollen Wahlperioden oder 15 Jahren vor.
Zur Amtszeitbegrenzung von Kanzlern sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Sonntag: "Ungeachtet seiner historischen Erfolge war Konrad Adenauer zu lange im Amt. Am Schluss hat er keinen Fortschritt mehr bewirkt und hat einen bleiern-schweren Reformstau in Deutschland hinterlassen." Dies sei bei Kanzler Helmut Kohl ebenso gewesen, und es gelte auch für Angela Merkel (alle CDU). "Wenn wir feststellen, dass es in Deutschland immer wieder dazu kommt, dass Regierungschefs zu lange im Amt sind, zu wenig Reformen auf den Weg bringen, dann ist es klug, die Spielregeln zu ändern."
Eine zeitliche Befristung von Bundestagsmandaten lehnte Buschmann mit dem Argument ab, dass sich eine Abgeordnetentätigkeit von Wahlperiode zu Wahlperiode verändere. Insofern gebe ein kein "Ausgebranntsein". Außerdem seien Abgeordnete im Durchschnitt ohnehin nur etwa acht Jahre im Bundestag. Das andere seien "Ausnahmepersönlichkeiten".
Kritik an Vorstoß zu Rundfunkbeitrag
Zuvor hatte die FDP in Aussicht gestellt, den Rundfunkbeitrag beschneiden und senken zu wollen. Mehr dazu lesen Sie hier. Daran gab es Kritik. Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Beschluss als "populistischen Beitrag in einer emotional aufgeheizten Debatte" bezeichnet. "Eine Reduzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein Nischenangebot ist verfassungswidrig", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall am Sonntag. Die FDP nehme mit diesem Beschluss Platz auf der Bank der Rundfunkgegner aus AfD und Teilen der Union. Zudem sei die Rundfunkpolitik bei den Bundesländern angesiedelt. "Der Bundestag ist nicht zuständig. Was also, liebe FDP, soll der Beschluss im Bundestagswahlprogramm?"
Die FDP hatte am Samstagabend beschlossen, auch mit der Forderung nach einer Beschneidung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und einer Senkung des Rundfunkbeitrags in den Bundestagswahlkampf zu ziehen. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine Auftrags- und Strukturreform", heißt es in einem Änderungsantrag für das Wahlprogramm, den der FDP-Parteitag am Samstag mit knapper Mehrheit annahm. "Wir Freie Demokraten wollen einen moderneren und schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR), der sich primär auf Nachrichten, Kultur, politische Bildung und Dokumentationen konzentrieren soll. Damit wollen wir den Rundfunkbeitrag absenken."
Vergeblich hatte FDP-Generalsekretär Volker Wissing an die Delegierten appelliert, den Antrag abzulehnen. Er wurde mit 185 zu 179 Stimmen angenommen.
- Nachrichtenagentur dpa