Eilantrag gescheitert Einstufung der AfD Sachsen als gesichert rechtsextrem ist rechtens
Seit vergangenem Dezember stuft der sächsische Landesverfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem ein. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt das.
Die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz bleibt bestehen. Das Dresdner Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Eilantrag der Partei abgelehnt, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. Das Gericht ging nach einer Prüfung von "hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten" aus, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Würde bestimmter Personengruppen und das Demokratieprinzip gerichtet sind.
Die sächsische AfD scheiterte außerdem mit einem zweiten Eilantrag, der das Ziel hatte, den Landesverfassungsschutz zur Herausgabe des 134-seitigen Gutachtens zu zwingen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Einstufungsentscheidung des Verfassungsschutzes.
AfD-Jugendorganisation galt bereits als gesichert rechtsextrem
Im Dezember hatte der sächsische Landesverfassungsschutz den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative, wird bereits seit April 2023 in dieser Kategorie geführt.
In Sachsen wird am 1. September zeitgleich mit Thüringen ein neuer Landtag gewählt, die AfD lag in jüngsten Umfragen mit Zustimmungswerten um 30 Prozent etwa gleichauf mit der CDU. Auch die Landesverbände der AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den Bundesverband der Partei bislang als sogenannten Verdachtsfall.
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP