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Fall Nasibullah: Unrechtmäßig abgeschobener Afghane kehrt bald zurück


Panne beim Bamf
Unrechtmäßig abgeschobener Afghane kehrt bald zurück

Von dpa
Aktualisiert am 08.08.2018Lesedauer: 3 Min.
Flughafen München: 69 Afghanen wurden Anfang Juli von dort abgeschoben, Nasibullah S. war einer von ihnen.Vergrößern des Bildes
Flughafen München: 69 Afghanen wurden Anfang Juli von dort abgeschoben, Nasibullah S. war einer von ihnen. (Quelle: Michael Trammer)

Nasibullah S. wurde fälschlicherweise nach Afghanistan abgeschoben. Jetzt kommt der Afghane nach Deutschland zurück. Eine Flugverspätung hält ihn allerdings auf.

Der zu Unrecht aus Neubrandenburg abgeschobene afghanische Asylbewerber soll noch in dieser Woche nach Deutschland zurückkehren. Das bestätigte nun das Bundesinnenministerium.

Nach Angaben afghanischer Offizieller flog der 20-Jährige am Mittwoch zunächst von Kabul in die pakistanische Hauptstadt Islamabad, wo er ein Visum für die Weiterreise nach Deutschland erhalten sollte. Wegen einer Verspätung des Fluges habe er aber die deutsche Botschaft in Islamabad nicht mehr rechtzeitig erreichen können, hieß es. Sein Rückflug nach Deutschland sei daher von einem etwas früheren Termin auf Sonntag verschoben worden.

Bamf räumte Fehler ein

Der junge Mann, der seit 2015 in der Bundesrepublik lebte, war einer jener 69 Menschen, die Anfang Juli mit einem Charterflug aus München nach Afghanistan abgeschoben worden waren. Wegen eines noch laufenden Verfahrens am Verwaltungsgericht Greifswald hätte der 20-Jährige aber nicht abgeschoben werden dürfen. Er hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt und sollte noch vor Gericht angehört werden.

Nasibullah S. sagte NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ), er habe die Polizisten am Tag seiner Abschiebung auf den Gerichtstermin aufmerksam gemacht und mit seiner Anwältin sprechen wollen. "Aber die Polizisten meinten: 'Deine Anwältin kann dir in dem Fall auch nicht helfen'."

Der Fall wurde erst zwei Wochen nach der Abschiebung bekannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) räumte daraufhin "Verfahrensfehler" ein. Nach Angaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Behörde die Identität des Mannes falsch zugeordnet.

"Habe große Angst"

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa sorgte das Auswärtige Amt nach der Abschiebung zunächst dafür, dass der 20-Jährige nahe Kabul sicher untergebracht wurde. Nach eigenen Angaben wagte er sich aber kaum vor die Tür: "Ich habe große Angst, immer wenn ich auf die Straße gehe. So wie jeder in Kabul. Denn die Stadt ist überall unsicher, ständig gibt es Explosionen, Selbstmordanschläge", sagte er NDR und SZ.

Nach seiner Rückkehr ist wieder das Verwaltungsgericht Greifswald am Zug. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts sagte, das Verfahren solle am 5. September fortgesetzt werden.

Nasibullah S. befürchtet, dass sein Asylantrag erneut abgelehnt werden könnte und er dann wieder nach Afghanistan abgeschoben wird. Darüber will er aber im Moment nicht nachdenken. "Mein Plan ist: Ich will studieren und arbeiten und in Deutschland zur Ruhe kommen", sagte er NDR und SZ.

"Es geht um Menschen"

Seine Anwältin Sonja Steffen sagte, die Chancen durch die unrechtmäßige Abschiebung seien weder besser noch schlechter geworden. Sie forderte aber mehr Sorgfalt der Behörden: "Es geht um Menschen und es geht um Schicksale. Da wird konkret deren Leben komplett verändert durch eine Abschiebung. Deswegen ist meine Forderung, dass vor jeder Abschiebung noch einmal sehr sorgfältig geprüft wird, ob die Abschiebung rechtmäßig ist."

Vor wenigen Tagen erst wurde ein weiterer Behördenfehler bei einer Abschiebung bekannt. Ein 23 Jahre alter Asylbewerber wurde von Bayern nach China abgeschoben, obwohl über seinen Antrag noch nicht entschieden war. Für Aufsehen sorgte auch der Fall eines anderen Afghanen, der im Oktober rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben worden war und im Dezember zurückkehrte. Er darf nun hier bleiben. Ein Gericht im baden-württembergischen Sigmaringen erkannte ihn als Flüchtling an.

Umstritten ist weiterhin, ob der Islamist Sami A. aus Nordrhein-Westfalen nach Tunesien abgeschoben werden durfte. Ein Gericht in Gelsenkirchen hatte am 12. Juli entschieden, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei – der Beschluss wurde aber erst am 13. Juli übermittelt, als die Chartermaschine in der Luft war.

Verwendete Quellen
  • dpa
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