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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Abschiebung von Sami A. Behördenschlamperei oder Skandal?
Osama bin Ladens ehemaliger Leibwächter wurde nach Tunesien abgeschoben. Führten Behörden dabei ein Gericht in die Irre? Entscheidende Fragen sind noch nicht beantwortet.
Nur auf den ersten Blick ist alles einfach: Es scheint nachvollziehbar, dass der ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens Sami A., aus Deutschland abgeschoben wurde. Er gilt schließlich als Gefährder und war, wie es juristisch heißt, ausreisepflichtig.
Auf den zweiten Blick wird der Fall aber sehr kompliziert – und potentiell skandalös.
Sami A. wurde am Freitag nach Tunesien abgeschoben, aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sagt, er hätte nicht abgeschoben werden dürfen; und es sagt nicht explizit, aber zwischen den Zeilen sehr deutlich, es sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hereingelegt worden.
Entscheidend ist jetzt, wer was wann wusste; und wer was warum verschwieg. Je nachdem, wie die Antwort auf diese Fragen ausfällt, handelt es sich nur um eine Schlamperei zwischen vielen Behörden, oder um einen Skandal, der sogar den Bundesinnenminister betreffen könnte.
Was unstrittig ist – die Vorgeschichte:
- Sami A. gilt den Behörden als ehemaliger Anhänger von Al-Kaida und als Gefährder.
- Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine so genannte "Androhung der Abschiebung" gebilligt, die die zuständige Ausländerbehörde Bochum verschickt hatte.
- Es bestand aber womöglich ein Abschiebehindernis: In seiner Heimat Tunesien droht ihm möglicherweise Folter; und wenn Folter droht, darf Deutschland grundsätzlich nicht abschieben.
Welche Behörden beteiligt sind:
- Das Bamf: Es muss entscheiden, ob ein Abschiebehindernis besteht – ob Sami A. in Tunesien also Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
- Die Bundespolizei: Sie muss den Abschiebeflug organisieren
- Das Bundesinnenministerium: Es ist sowohl dem Bamf als auch der Bundespolizei übergeordnet; Innenminister Horst Seehofer hat wiederholt gesagt, Sami A. müsse abgeschoben werden.
- Die Ausländerbehörde Bochum, wo Sami A. lebte: Sie ist für die Organisation der Abschiebung zuständig und verschickte auch die so genannte Abschiebungsandrohung.
- Das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen: Es ist die übergeordnete Behörde der Ausländerämter und damit politisch für die Ausländerbehörde verantwortlich.
- Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Es entscheidet über mehrere Klagen von Sami A. gegen die drohende Abschiebung.
Was wohl passiert ist:
Das Bamf hatte kürzlich entschieden, dass Sami A. keine Folter mehr drohe. Die Ausländerbehörde hatte daraufhin eine Abschiebungsandrohung verschickt. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte diese Androhung für zulässig erklärt – prüfte da aber noch, ob eine tatsächliche Abschiebung möglich ist. Das Gericht informierte nach eigener Auskunft das Bamf darüber, dass es bitte unterrichtet werden möge, sollte eine Abschiebung angesetzt werden.
Am 11. Juli, also am vergangenen Mittwoch, fragte das Gericht demnach telefonisch beim Bamf nach: Es habe erfahren, dass für den 12. Juli, also den Donnerstag, eine Abschiebung geplant sei. Das Gericht wollte vom Bamf die Zusage, dass Sami A. vorerst nicht abgeschoben wird – weil das Gericht noch über eine Klage auf Abschiebeschutz zu entscheiden hatte. Es erbat eine so genannte "Stillhaltezusage".
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Wichtiges Detail: Das Gericht kündigte an, für den Fall einer bevorstehenden Abschiebung einen eiligen so genannten "Hängebeschluss" treffen zu wollen; der hätte eine Abschiebung verhindert, bis das Gericht endgültig entschieden hätte.
Am 12. Juli traf offenbar ein Fax aus Nürnberg in Gelsenkirchen ein, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber t-online.de sagte. In einer Pressemitteilung zitiert das Gericht daraus: Das zuständige Flüchtlingsministerium in NRW habe dem Bamf "mitgeteilt, dass die in der Akte der Ausländerbehörde aufgeführte (vorsorgliche) Flugbuchung für den 12.07.2018 storniert wurde." Außerdem hätte Sami A. ja die Möglichkeit, mit Bitte um eine einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung vorzugehen. Eine Stillhaltezusage sei deshalb nicht nötig.
Heißt: Keine Abschiebung am Donnerstag. Keine Eile geboten. Von einem bereits gecharterten Abschiebeflug am Freitag sei nicht die Rede gewesen, teilt das Gericht mit. Ob diese Darstellung der Ereignisse auch dem Bamf zufolge stimmt, ist unklar.
Das Gericht entschied sich gegen einen Hängebeschluss und arbeitete eine vollständige Entscheidung aus. Es verbot die Abschiebung. Die 22-seitige Entscheidung war nach Angaben des Gerichts am Donnerstag um 19.20 Uhr fertig, wurde aber noch nicht an das Bamf und die Ausländerbehörde verschickt. Erst am nächsten Morgen ab 08.09 Uhr gingen Fax und Mail raus.
Da war Sami A. schon in der Luft.
Am Morgen, am Freitag, 13. Juli, verließ nämlich der Flug mit Sami A. um 6.53 Uhr den Flughafen Düsseldorf. Um 9.11 deutscher Zeit landete der Flieger in Tunesien.
Warum wurde der Beschluss erst am Morgen verschickt? Die Servicestelle in der Geschäftsstelle sei nicht mehr besetzt gewesen und man habe keinen Anlass gehabt, anzunehmen, dass extreme Eile geboten sei, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.
Am Morgen des Freitags entschied das Verwaltungsgericht außerdem über einen Eilantrag gegen die drohende Abschiebung, der am Abend vorher eingegangen sein soll, als niemand mehr bei Gericht war; das Gericht bat nach eigenen Angaben den Vorsitzenden der Ausländerbehörde um 09.25 Uhr, Sami A. nicht aus dem Transitbereich des Flughafens in Tunesien zu lassen; damit wäre er nicht in Tunesien eingereist und könnte wieder zurückgebracht werden. Er solle sofort zurückgebracht werden.
Da war also ein Gefährder, dessen Fall seit Monaten durch die Öffentlichkeit geht, abgeschoben worden; aber ein Gericht entschied, er müsse zurückgebracht werden, weil das Verfahren nicht sauber abgelaufen sei. Das Ergebnis ist verheerend. Die einen sehen den Rechtsstaat geschwächt, weil Verfahren verletzt wurden; die anderen sehen den Staat blamiert, weil er einen Gefährder nicht los wird.
Wer also trägt dafür die Verantwortung?
Wer wusste von der Abschiebung?
- Die Bundespolizei wusste, dass eine Abschiebung am Freitag geplant war; sie hat das Flugzeug gechartert. Und zwar nach eigenen Angaben bereits am 9. Juli, also am Montag vor der Abschiebung.
- Das Bundesinnenministerium wusste, dass eine Abschiebung geplant war. Die Sprecherin sagte am Montag, auch Horst Seehofer habe Bescheid gewusst. Man habe das von der Bundespolizei. Zuständig sei aber das Land NRW. Ob das BMI mit dem Ministerium in NRW im Austausch stand, beantwortete das BMI auf Anfrage nicht.
- Die Ausländerbehörde wusste ebenfalls davon, sie ist ja zuständig.
- Auch das Flüchtlingsministerium in NRW wusste davon. Der Termin am Freitag wurde dem Ministerium von der Bundespolizei nach deren Angaben bestätigt.
- Das Bamf ließ eine Anfrage dazu von t-online.de am Montag bis zur gesetzten Frist unbeantwortet.
- Auch die "Bild"-Zeitung war offensichtlich informiert worden: Sie hatte einen Fotografen vor Ort.
Nur das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das die Abschiebung wohl verhindert hätte, wusste nach eigenen Angaben nichts davon.
Wer wusste, dass ein Verfahren läuft und das Verwaltungsgericht darum gebeten hat, über eine Abschiebung informiert zu werden?
- Das Verwaltungsgericht kann nicht sagen, welche Behörden davon wussten, dass ein Verfahren läuft. Ein Sprecher sagte auf Anfrage außerdem, das Bamf habe auf die Bitte, über eine Abschiebung informiert zu werden, nicht ausdrücklich reagiert.
- Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, sie könne nicht sagen, ob dem Ministerium bekannt war, dass ein Verfahren gegen die Abschiebung lief.
- Das Flüchtlingsministerium in NRW beantwortete diese Frage gegenüber t-online.de auch auf mehrere Nachfragen hin nicht.
- Das Bamf ließ eine Anfrage dazu von t-online.de am Montag bis zur gesetzten Frist unbeantwortet.
Was heißt das: Wer hat einen Fehler gemacht?
Was also passiert ist? Kann derzeit niemand sagen. Es fehlen entscheidende Informationen. Die aktuell möglichen Szenarien lauten so:
Das Gericht war eigentlich über die Abschiebung in Kenntnis gesetzt, hat das aber verschludert oder stellt den Sachverhalt bewusst falsch dar. Dann wäre die Frage, was die Richter dazu treiben sollte? Und wer dafür die Verantwortung übernimmt?
Die vollziehenden Behörden wussten allesamt nichts vom laufenden Verfahren und auch nichts davon, dass noch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausstand. Fehlende Kommunikation oder Schusseligkeit könnten der Grund sein. Dann wäre die Frage: Wie lassen sich solche Missverständnisse künftig vermeiden?
Die vollziehenden Behörden wussten vom Verfahren, gingen aber davon aus, dass eine Abschiebung trotzdem legal und unproblematisch wäre und führten sie durch, ohne das Gericht zu informieren. Dann wäre die Frage, wer davon wusste und die Entscheidung so getroffen hat und wer die politische Verantwortung übernimmt.
Die vollziehenden Behörden wussten vom Verfahren, wussten auch, dass eine Abschiebung problematisch ist, entschieden sich aber trotzdem dafür und informierten das Gericht nicht. Das wäre ein Skandal und die Frage nach dem Wissen und der Verantwortung stellte sich noch entschiedener.
- AFP, dpa, Reuters
- Chronik auf der Website des VG Gelsenkirchen
- Eigene Recherchen
- Bericht in der "taz"