Nach t-online-Recherche Krahs Mitarbeiter und eine Helferin als Spione angeklagt

Die Festnahme erfolgte vor rund einem Jahr. Jetzt erhebt die Justiz Anklage gegen einen Ex-Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und dessen mutmaßliche Komplizin.
Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Assistenten des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine mutmaßliche Helferin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt. Jian G. soll wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament weitergegeben und für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben. Zudem habe G. Informationen über führende AfD-Politiker zusammengetragen.
G. war im April vergangenen Jahres festgenommen worden. Ein halbes Jahr zuvor hatte t-online seine Kontakte zu einem chinesischen Geheimdienst und der Kommunistischen Partei, Geldflüsse aus China und verdächtige Aktivitäten in der chinesischen Exilopposition offengelegt. Die monatelangen Recherchen waren für den Deutschen Reporterpreis nominiert. Krah hatte bis zur Festnahme alle Verdachtsmomente gegen seinen Mitarbeiter bestritten.
Seit 2002 ein chinesischer Spion
Nun ist der Generalbundesanwalt überzeugt: Der früher chinesische, heute deutsche Staatsangehörige Jian G. war bereits seit 2002 Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes. Die Karlsruher Behörde wirft ihm einen besonders schweren Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit vor. Er soll mehr als 500 Dokumente beschafft haben, "darunter auch einige, die das Europäische Parlament als besonders sensibel eingestuft hatte". Zusätzlich soll er Informationen über führende AfD-Funktionäre zusammengetragen haben.
- Die ganze Recherche: Krahs China-Gate
In den Jahren 2023 und 2024 habe der Mann chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht, hieß es. Hierfür sei er in sozialen Medien zum Schein als Kritiker der chinesischen Staatsführung aufgetreten. Laut Informationen von t-online übernahm er in einer Exil-Gruppe eine leitende Position. Unter anderem reiste er mit den Dissidenten zum Dalai Lama.
Kurz nach der Festnahme hatte die oberste Anklagebehörde Deutschlands Büroräume von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dabei betonte sie, dass die Durchsuchung von Krahs Büros "eine Maßnahme bei Zeugen" sei. Das EU-Parlament habe dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft allerdings noch immer, ob ein Anfangsverdacht gegen Krah vorliegen könnte. Er hatte laut eigenen Angaben über zehn Jahre Unternehmen von G. als Anwalt betreut. Ein Fehlverhalten bestreitet er.
Ende September nahmen Beamte des Bundeskriminalamts zudem im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Leipzig eine Chinesin fest, die für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle arbeitete. Sie soll Krahs ehemaligem Assistenten Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des sächsischen Flughafens weitergegeben haben – dabei ging es vor allem um den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Die Frau ist ebenfalls der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst verdächtig.
Beide sitzen seither in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherchen
- Generalbundesanwalt.de: Pressemitteilung vom 29.4.2025