Gegen Flüchtlingspolitik der Kanzlerin Staatsrechtler nennt Verfassungsklage der AfD unzulässig

Vor dem Verfassungsgericht hat die AfD Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung eingereicht. Ob die angenommen wird, bezweifelt der Staatsrechtler Joachim Wieland. Die Klage sei "unzulässig".
Die Verfassungsklage der AfD gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin Angela Merkel dürfte scheitern nach Einschätzung des Staatsrechtlers Joachim Wieland. Mitte April hatte die AfD eine sogenannte Organklage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
In der Klageschrift wirft die AfD der Bundesregierung vor, bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt zu haben. Das Gericht solle deshalb überprüfen, ob Merkel Recht gebrochen habe, als sie im Herbst 2015 entschied, Flüchtlinge an der Grenze zwischen Österreich und Deutschland nicht abzuweisen.
Aus der Klageschrift ergibt sich laut Wieland jedoch "weder ein konkretes Handeln noch ein konkretes Unterlassen der Bundesregierung", das den heutigen Bundestag in seinen Rechten verletze, die in der Verfassung festgelegt sind. "Die Rechte früherer Bundestage, denen die AfD-Fraktion nicht angehört hat, kann sie nicht geltend machen", sagte Wieland. Der Bundestag sei auch nie gehindert gewesen, "sein Gesetzgebungsrecht auszuüben, wenn er eine andere Flüchtlingspolitik der Regierung hätte durchsetzen wollen".
AfD: Klage kann die Welt verändern
Die AfD, die andere Fraktionen im Bundestag als "Kartellparteien" bezeichnet, will das nicht glauben. Deren Bundestagsabgeordneter Stephan Brandner hatte in dieser Woche angekündigt, die Klage seiner Partei könne die Welt verändern. "Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist." Merkel müsse dann, so Brandner, im "Nullkommanichts" ihr Amt räumen. Ob das Verfassungsgericht überhaupt eine Verhandlung eröffnet, ist offen.
- dpa