Pläne der Regierung Bericht: Familiennachzug auch für geläuterte Gefährder
Sollen auch geläuterte Gefährder ihre Familien nachholen dürfen? Ein Gesetzentwurf sieht vor, das in Einzelfällen zu gestatten. Aus der Union kommt allerdings harsche Kritik.
Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge auch geläuterten Gefährdern in Ausnahmefällen den Familiennachzug gestatten. Union und SPD einigten sich darauf, den Familiennachzug in Einzelfällen aus humanitären Gründen zu gestatten, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das Bundeskabinett stimmt am Mittwoch über die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab. In der Union regt sich jedoch Widerstand gegen das Vorhaben.
"In begründeten Einzelfällen (können) Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt", zitierte das RND aus der Kabinettsvorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).
Kritik kommt aus der Union
Justizministerin Katarina Barley (SPD) hatte auf die Klarstellung bestanden. Ihr Ressort verweist auf den besonderen Schutz der Familie. Aus der Union kommt Kritik an der Regelung. "Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Das wäre nicht nötig gewesen", sagte der CSU-Rechtsexperte Michael Frieser dem RND. "Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen."
Der CDU-Innenexperte Philipp Amthor warf Ministerin Barley vor, das falsche Signal zu setzen: "Auf Druck von Barley wurde eine erweiterte Ergänzung für reumütige Gefährder aufgenommen, die verfassungsrechtlich nicht zwingend ist."
Auch die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte: "Den Familiennachzug zu Gefährdern lehne ich ausnahmslos ab." Selbst wenn nur Einzelfälle betroffen seien, sei das "politische Verhetzungspotenzial" dieser Ausnahmeregelung enorm. Der Koalitionsvertrag sehe ausdrücklich vor, dass der Nachzug zu Gefährdern ausgeschlossen werde.
1000 Angehörige pro Monat
Das Kontingent für den Familiennachzug wird auf monatlich 1000 nationale Visa beschränkt. Die Übernahme von nicht ausgeschöpften Kontingenten von einem Monat auf den nächsten soll laut Kabinettsvorlage generell nicht möglich sein. Auf Drängen der SPD stimmte die Union jedoch zu, dass in den ersten fünf Monaten sichergestellt ist, dass Teile dieses Kontingents auf den nächsten Monat geschoben werden können – falls es zu bürokratischen Verzögerungen kommen sollte.
Gestattet werden kann der Familiennachzug für Ehegatten, minderjährige ledige Kinder oder Eltern eines minderjährigen Ausländers. "Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht", heißt es dem Bericht zufolge in der Kabinettsvorlage.
- AFP, dpa, Reuters