Millionen aus der Parteienfinanzierung Diese Partei bekommt am meisten Geld vom Staat
209,6 Millionen Euro gab Deutschland 2023 für die Parteienfinanzierung aus. Wie viel Geld eine Partei bekommt, ist an Wahlerfolge und private Einnahmen gekoppelt.
Die politischen Parteien in Deutschland erhalten jährlich staatliche Zuschüsse, die sich an ihrem Wahlerfolg und privaten Einnahmen orientieren. Im Jahr 2023 betrug die maximale Gesamtsumme dieser Finanzierung 209,6 Millionen Euro, wie aus Daten des Deutschen Bundestages hervorgeht.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Parteien, die bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Listenstimmen oder bei einer Landtagswahl mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten haben. Parteien, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, sind jedoch von der Finanzierung ausgeschlossen – das gilt zum Beispiel für Die Heimat, vormals NPD.
So wird die Parteienfinanzierung berechnet
Die staatliche Unterstützung für eine Partei setzt sich aus zwei zentralen Faktoren zusammen:
- Wählerstimmenanteil: Die Parteien erhalten 0,83 Euro für jede für ihre Liste bei der jüngsten Wahl abgegebene gültige Stimme. Um den Vorteil etablierter Parteien auszugleichen, gibt es für die ersten vier Millionen Stimmen 1,00 Euro.
- Zuwendungsanteil: Für jeden Euro aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden von Privatpersonen bis zu einer Grenze von 3.300 Euro pro Person und Jahr erhält eine Partei zusätzlich 0,45 Euro. Spenden von Unternehmen oder Verbänden werden nicht berücksichtigt.
Absolute und relative Obergrenzen
Damit die Parteien nicht zu stark vom Staat abhängen, gibt es zwei Begrenzungen für die Finanzierung:
- Absolute Obergrenze: Die Gesamtsumme, die alle Parteien zusammen erhalten können, lag 2023 bei 209,6 Millionen Euro. Diese Zahl basiert auf der 2018 festgelegten Obergrenze von 190 Millionen Euro, die seitdem sowohl dem allgemeinen Verbraucherpreisindex sowie der Entwicklung der Gehälter folgt. Falls die berechneten Ansprüche aller Parteien diesen Betrag überschreiten, werden die Zuschüsse anteilig gekürzt.
- Relative Obergrenze: Eine Partei darf nicht mehr Geld vom Staat erhalten, als sie selbst durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder wirtschaftliche Tätigkeiten eingenommen hat. Kleinere Parteien mit geringen Eigeneinnahmen sind dadurch besonders betroffen. Beispielsweise hatte die Satirepartei Die Partei 2022 nach erhaltenen Stimmen theoretisch Anspruch auf 1,7 Millionen Euro, konnte aber nur etwa eine Million Euro an Eigeneinnahmen nachweisen, weshalb ihr staatlicher Zuschuss auf diesen Betrag gedeckelt wurde.
Höhe der finanziellen Zuwendungen für Parteien 2023
Die Verteilung der staatlichen Mittel orientiert sich stark an Wahlerfolgen. Im Jahr 2023 erhielten die großen Parteien folgende Summen:
Partei | Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung (Euro) |
---|---|
SPD | 57.337.673,71 |
CDU | 52.420.788,24 |
Grüne | 36.462.113,51 |
FDP | 16.782.408,75 |
CSU | 14.088.341,88 |
Die Linke | 12.681.842,09 |
AfD | 10.307.484,72 |
Die Basis | 2.406.991,73 |
Freie Wähler | 2.397.190,24 |
Tricksereien und Gesetzesänderungen
Bis zum Jahr 2016 konnten Parteien ihre Eigeneinnahmen durch wirtschaftliche Aktivitäten künstlich in die Höhe treiben. So verkaufte die AfD Goldbarren nahezu zum Einkaufspreis, verbuchte aber die gesamten Verkaufserlöse als Einnahmen. Ähnlich handelte Die Partei, indem sie 100-Euro-Scheine für 80 Euro verkaufte und so ihren Umsatz erhöhte. Beide Fälle eint, dass Verkäufe nicht getätigt wurden, um "echte" Einnahmen zu generieren – denn das taten sie nicht –, sondern mit dem Ziel, höhere "Einnahmen" verbuchen zu können.
Seit einer Gesetzesänderung 2016 zählen nur noch echte Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit zur Parteifinanzierung – also Gewinne aus Tätigkeiten mit "echter wirtschaftlicher Gewinnerzielungsabsicht". Dazu zählt beispielsweise der Vertrieb von Merchandise-Artikeln wie T-Shirts, Kappen oder Toastern.
Neben den direkten staatlichen Zuschüssen profitieren Parteien von steuerlichen Vorteilen. Parteispenden bis 3.300 Euro sind steuerlich absetzbar, und Parteien sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
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- statista.com: "Staatliche Teilfinanzierung der Parteien"
- bmi.bund.de: "Parteienfinanzierung"
- bundestag.de: "Parteienfinanzierung"
- bpb.de: "Staatliche Parteienfinanzierung"
- mdr.de: "Parteienfinanzierung: Wer bekommt wie viel Geld aus der Staatskasse?"
- bundesverfassungsgericht.de: "Pressemitteilung Nr. 9/2024 – Entscheidung zur Parteienfinanzierung"