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Landtagswahlen in Sachsen: Alle Infos zur Briefwahl im Überblick


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Landtagswahlen
Briefwahl: So funktioniert es


Aktualisiert am 26.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Briefwahlstelle für Europa-und Kommunalwahl in LeipzigVergrößern des Bildes
Auch zur Landtagswahl zeichnet sich wieder ein großes Interesse für die Briefwahl ab. (Archivbild) (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Am 1. September 2024 wählen Sachsen und Thüringen neue Landtage. Wie die Briefwahl funktioniert und welche Fristen hierfür entscheidend sind.

Am 1. September 2024 wählen die Bürger in Sachsen und in Thüringen einen neuen Landtag. Wie bei Bundestagswahlen oder anderen Landtagswahlen können auch die Wahlberechtigten in Sachsen ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Dies trifft ebenso auf Thüringen zu. Die Briefwahl ist ideal für alle, die verhindert sind oder den Gang zum Wahllokal vermeiden möchten. t-online liefert Ihnen die wichtigsten Infos.

Wer kann die Briefwahl nutzen?

Jeder Wahlberechtigte in Sachsen kann die Briefwahl nutzen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürger über 18 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Sachsen haben. Wichtig ist, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen.

Wie können Sie die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahlunterlagen können ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden:

Online: Auf der Website des Landes Sachsen können Sie die Briefwahl beantragen. Das ist meist etwa ab sechs Wochen vor dem Wahltag möglich.

Per Post: Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei. Das müssen Sie ausfüllen und unterschrieben per Post an die darin genannte Adresse schicken.

Persönlich: Die Unterlagen können Sie auch persönlich bei der Gemeinde oder Stadt beantragen.

Was ist in den Briefwahlunterlagen enthalten?

Sie erhalten einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen grünen Stimmzettelumschlag, einen gelben Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt zur Briefwahl. Der Stimmzettel wird nach dem Ausfüllen in den grünen Stimmzettelumschlag gelegt, der Wahlschein unterschrieben und beides zusammen im gelben Wahlbriefumschlag zurückgesandt.

Was sind die wichtigsten Fristen und Hinweise?

Bis Freitag, den 30. August um 16 Uhr, können Sie die Briefwahl beantragen. In Ausnahmefällen – etwa bei einer plötzlichen Erkrankung – ist der Antrag sogar noch am Wahltag selbst möglich. In beiden Fällen sollten Sie die Dokumente aber persönlich beim Amt abholen und auch wieder abgeben, da eine Zustellung per Post nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Der Wahlbrief muss bis spätestens 16 Uhr am Wahltag, also am Sonntag, dem 1. September 2024, bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Die Website sachsenwahl.de empfiehlt, dass der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgeschickt wird, damit er rechtzeitig eintrifft. Die Portokosten sind bereits enthalten, also können Sie den Umschlag mit den Wahlunterlagen problemlos in den Briefkasten werfen oder bei der Gemeinde abgeben.

Verwendete Quellen
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