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Landtagswahl Thüringen: Das müssen Sie zur Briefwahl wissen


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Die wichtigsten Fristen
Briefwahl in Thüringen: So geht's


22.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Stimmzettel und ein Umschlag für die Briefwahl liegen auf dem Tisch. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wer am 1. September nicht selbst zur Wahlurne gehen kann, hat die Möglichkeit per Brief zu wählen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Die Landtagswahlen in Thüringen gelten als wegweisend für die Bundestagswahlen 2025. Wer am 1. September im Urlaub ist oder arbeiten muss, kann dennoch seine Stimme abgeben. Die Briefwahl ist eine komfortable Alternative zum Gang ins Wahllokal. Wie das geht und welche Fristen eingehalten werden müssen, erklärt t-online.

Wer kann die Briefwahl nutzen?

Jeder Wahlberechtigte in Thüringen kann die Briefwahl nutzen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürger über 18 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Thüringen haben. Wichtig ist, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen.

Wie können Sie die Briefwahl beantragen?

Die Briefwahlunterlagen können Sie ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen:

Online: In einigen Gemeinden in Thüringen können die Briefwahlunterlagen online auf dem Statistikportal Thüringen beantragt werden.

Per Post: Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Formular bei. Das muss ausgefüllt und unterschrieben per Post an die darin genannte Adresse geschickt werden.

Persönlich: Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde oder Stadt beantragt werden.

Was ist in den Briefwahlunterlagen enthalten?

Sie erhalten einen Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag. Der Stimmzettel wird nach dem Ausfüllen in den Stimmzettelumschlag gelegt und der Wahlschein unterschrieben. Beides zusammen senden Sie im roten Wahlbriefumschlag zurück.

Was sind die wichtigsten Fristen und Hinweise?

Bis Freitag, 30. August, 18 Uhr, können Sie die Briefwahl beantragen. In Ausnahmefällen – etwa wenn Sie erkrankt sind – ist die Beantragung sogar noch am Wahltag selbst möglich. In beiden Fällen sollten Sie die Dokumente aber persönlich beim Amt abholen und auch wieder abgeben. Ansonsten ist eine Zustellung per Post nicht mehr rechtzeitig möglich.

Der Wahlbrief muss bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag, also am Sonntag, dem 1. September 2024, bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Die Portokosten sind bereits enthalten. Das bedeutet, Sie können den Umschlag mit den Wahlunterlagen problemlos in den Briefkasten werfen oder bei Ihrer Gemeinde abgeben.

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