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Waffensammler aus Nordfriesland: Polizei sprengt angeblich seine Granaten


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Sprengung bei Waffensammler
Ließen sie die Granate platzen?


07.07.2024Lesedauer: 5 Min.
Diese Granaten sollen gesprengt worden sein.Vergrößern des Bildes
Diese Granaten sollen gesprengt worden sein. (Quelle: privat)
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Die Behörden nehmen einem Waffensammler mehrere Hundert Waffen weg, weil er angeblich nicht mehr zuverlässig ist – doch sie machen dabei Fehler. Offenbar auch im Fall von Gewehrgranaten.

Es ist der 14. April 2021. Zum vierten Mal hat Peter Frank an diesem Tag Besuch vom Landeskriminalamt Kiel und der Waffenbehörde des Kreises Nordfriesland. Die Behörden werfen dem Waffensammler schwere Verstöße gegen das Waffengesetz vor und wollen an diesem Tag weitere Waffenteile abholen, die Frank nicht mehr besitzen darf.

Bei den vorherigen drei Durchsuchungen und Razzien waren der Polizei schwere Fehler passiert. t-online berichtete ausführlich über gut 150 Waffen, die aus der Hand der Behörden verschwunden waren, oder über scharfe Waffen, die das Landeskriminalamt nicht erkannt und trotzdem an Dritte weitergegeben hatte.

Unter den Waffen waren auch Gewehrgranaten, die Frank legal besaß – denn sie waren offenbar leer, ohne Sprengstoff. Frank beteuerte das mehrfach gegenüber den Beamten, legte Belege vor, mit denen er nachwies, dass es sich um Sammlerstücke handelte. Doch die Polizei ließ den Kampfmittelräumdienst kommen und angeblich die Granaten sprengen. Belege, dass das nötig war: Gibt es nicht. Aber auch keine, dass die Sprengung überhaupt stattfand.

Wollten Polizei und die Waffenbehörde mit diesem Einsatz und der Darstellung, wie er abgelaufen sein soll, über eigene Fehler in den Ermittlungen hinwegtäuschen? Die Antworten der Behörden lassen viele Fragen offen.

Waffensammler seit der Kindheit

Peter Franks Leidenschaft für Waffen entwickelte sich früh. Schon mit 7 Jahren begann er, Waffen zu sammeln, vor allem eine Waffe: den Karabiner 98 in allen seinen Ausführungen. "Diese Gewehre lagen hier bei uns in Nordfriesland nach dem Krieg überall auf Dachböden", sagt er. "Verboten waren die Gewehre damals nicht, ich habe sie sogar manchmal in die Schule mitgenommen und den Lehrern gezeigt." Die hätten ihm dann die Waffe erklärt, Tipps zur Handhabung gegeben.

Franks Interesse galt schon damals vor allem der Technik der Waffen. Irgendwann besaß er eine Sammlung von mehr als 900 Waffen von unterschiedlichen Herstellern, aus verschiedenen Baujahren und von unterschiedlichen Herstellungsorten. Geschossen hat Frank damit nicht, oder nur selten. Seine Sammlung galt laut Fachmagazinen als die größte legale kulturhistorische Sammlung dieser Waffen in Europa.

Streit mit der Waffebehörde

Doch 2017 entbrannte ein Streit zwischen Frank und der Waffenbehörde sowie dem LKA. Ihm wurde plötzlich unterstellt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Seine Waffen wurden sichergestellt und ein Teil davon vernichtet – möglicherweise rechtswidrig. Er wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt – der Prozess stockt seit Längerem, die Richterin wurde für befangen erklärt, und Waffen, die vom LKA und der Waffenbehörde abgeholt wurden, sind verschwunden. t-online berichtete ausführlich.

Nun stellt sich zudem heraus, dass es auch im Fall von zwei Gewehrgranaten offene Fragen gibt. Diese Gewehrgranaten können mit einem Aufsatz auf dem Karabiner 98 verschossen werden. Sie wurden während des Zweiten Weltkriegs beispielsweise zum Brechen von Bunkern verwendet. Frank hat diese Granaten nach eigenen Angaben auf einer Messe gekauft. "Sie waren ohne Inhalt, kein Sprengstoff", sagt er. Solche Deko-Granaten dürfen Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland ohne spezielle Erlaubnis besitzen.

Granaten sogar geschüttelt

Bei Frank sahen es das Landeskriminalamt und die Waffenbehörde aber anders. Sie vermuteten, es hier mit nicht transportfähigen Granaten zu tun zu haben. "Das war völliger Quatsch", sagt Frank. Er versichert an Eides statt, dass er bei der Durchsuchung am 14. April 2021 die Gewehrgranaten vor den Augen der Beamten auseinandergeschraubt und geschüttelt hat. Um zu zeigen, dass keine Gefahr von den Deko-Granaten ausgeht.

"Ich war tatsächlich aufgebracht", erinnert er sich. "Deshalb kann ich mich so gut an diese Szene erinnern. Ich habe überhaupt nicht verstanden, was diese Beamten mit den Deko-Granaten haben". t-online liegen von dem Tag der Durchsuchung Zeugenaussagen vor, die Franks Version bestätigen.

Unsichere Lagerung vor Glasfront

Später fand Frank die Granaten wieder zusammengeschraubt vor seiner Eingangstür. "Wenn eine Gefahr von diesen Gegenständen ausgegangen wäre, dann hat die Polizei sehr fahrlässig gehandelt, als sie sie vor eine Glasfront legte", so Frank. Auf den Bildern ist zu erkennen, dass die Granaten geöffnet waren. Es ist ein Spalt am Gewinde zu erkennen.

Es gibt einfache Methoden, um zu erkennen, ob eine Granate Sprengstoff enthält. t-online hat die schleswig-holsteinischen Behörden deshalb danach gefragt, wie sie die Granaten nach Sprengstoff untersucht haben, ob sie etwa gewogen wurden. Als Antwort zum Gewicht nennt das Innenministerium Standardzahlen aus dem Herstellerdatenblatt. Doch das Innenministerium bestätigt auch: Die Granaten wurden nicht gewogen. Es wurde auch kein Sprengstoff-Hund eingesetzt. Lediglich eines betont das Ministerium: Die Granaten waren handhabungs-, aber nicht transportfähig.

Wurden die Granaten wirklich gesprengt?

Das LKA ließ den Kampfmittelräumdienst kommen und ein Loch im Garten ausheben. Was danach passierte, ist unklar. Frank konnte nicht beobachten, dass die Granaten tatsächlich in dieses Loch gebracht und gesprengt wurden. Das aber behauptet das Innenministerium.

Es muss aber einräumen, dass nach der vermeintlichen Sprengung keine Bilder angefertigt wurden. Die Behördenmitarbeiter haben nach Sprengstoffteilen gesucht, aber keine gefunden. Frank selbst hat mit anderen, die das bezeugen, nach der Sprengung nach Resten der Granaten gesucht: Fehlanzeige. Er bezweifelt sogar, dass eine Sprengung stattgefunden hat. "Das 70 Zentimeter tiefe, von den Beamten gegrabene Sprengloch sah nach der angeblichen Sprengung unverändert aus", sagt er. "Kein Sprengtrichter, keine Erde, die ins Loch gefallen ist, nur Dämmmaterial."

Der angebliche Sprengstoff sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch Teil einer Anklage gegen Frank vor Gericht werden. Sie hatte eine "Nachtragsanklage" formuliert, also eine Anklage, die der schon bestehenden wegen angeblicher Verstöße gegen das Waffengesetz hinzugefügt werden sollte. Doch das Gericht sah bei der "Nachtragsanklage" Nachholbedarf und gravierende Fehler. Ermittlungen seien "nicht hinreichend" oder "waffentechnische Abgrenzungen des Sprengstoffes" nicht ausreichend. Die Anklage wurde von der zuständigen Staatsanwältin dann zurückgenommen.

Diese angebliche Sprengung nennt Frank "puren Aktionismus". "Ich sollte hier kriminalisiert werden", sagt der Oberstleutnant a. D. Peter Frank. "Wenn ich Deko-Granaten vor den Augen der Beamten zerlege und schüttle, dann erwarte ich, dass die Ungefährlichkeit klar ist." Auf die Frage, warum die Behörden vor Ort nicht auf die Schilderungen von Frank eingegangen sind, antwortete das Ministerium nicht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Anfragen Innenminsterium
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