Kreuze in bayerischen Staatsgebäuden Gericht: Söders Kreuzerlass ist rechtmäßig
Kreuze in jedem Staatsgebäude: Mit dem Kreuzerlass in Bayern setzte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinander – das ist das Urteil.
Aufgrund des sogenannten Kreuzerlasses von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) muss seit dem Jahr 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen. "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen", heißt es seither in der Geschäftsordnung des Freistaates. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, der Kreuzerlass habe Bestand.
Zwar dürfe der Staat keine Glaubensgemeinschaft bevorzugen, das liege hier allerdings nicht vor. Denn bei dem Kreuzerlass handele es sich nur um eine Verwaltungsvorschrift ohne rechtliche Außenwirkung und verletze deshalb keine Rechte der Kläger, heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Gegen den Kreuzerlass hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) geklagt und die Entfernung der Kreuze gefordert. Er argumentierte, dass der Staat in Weltanschauungsfragen zu Neutralität verpflichtet sei. "Was hat ein Kreuz mit einer behördlichen Tätigkeit, mit dem Ausstellen eines Führerscheins (...) zu tun? Nichts!", hatte Anwalt Hubert Heinhold vorige Woche in der mündlichen Verhandlung in Leipzig gesagt.
Verband erhielt Niederlage in der Vorinstanz
Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Bund vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) allerdings eine Niederlage kassiert. Der VGH hatte die Kreuze als passive Symbole "ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung" eingestuft.
Der Kläger werde dadurch nicht in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie Gleichbehandlung verletzt. Über die Revisionen gegen dieses Urteil entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht.
Kirchen gegen Söder
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frischgewählten Ministerpräsidenten Söder den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.
Der Bund für Geistesfreiheit wird die Niederlage in Leipzig wahrscheinlich nicht einfach hinnehmen. Bereits im Vorhinein hatte der Kläger in Aussicht gestellt, sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden zu wollen, sollte er in Leipzig verlieren.
- Nachrichtenagentur dpa