Terrorhelfer in Deutschland Betätigungsverbot für Hamas – warum erst jetzt?
Schon seit 2004 gilt die Hamas in Deutschland als Terrororganisation. Erst jetzt verschärft die Bundesregierung ihren Kurs gegen Unterstützer.
Das beispiellose Massaker der Hamas in Israel mit mindestens 1.300 Todesopfern zwingt auch die Bundesregierung zum Handeln. In seiner Regierungserklärung am Donnerstag kündigte Kanzler Olaf Scholz (SPD) ein sogenanntes Betätigungsverbot für die palästinensische Terrorgruppe in Deutschland an. Der Unterstützerverein Samidoun soll zudem verboten werden. Doch das Statement des Kanzlers wirft die Frage auf: Warum kommt das Betätigungsverbot erst jetzt?
In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht die Hamas schon 2004 zur Terrororganisation erklärt. Auch auf der Terrorliste der EU steht die Hamas zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof 2021 endgültig festgestellt hat. Schon länger verboten sind in Deutschland Spendenvereine der Hamas wie beispielsweise "Al Aqsa e.V."
Die Hamas selbst ist aber kein inländischer Verein, sodass ein Organisationsverbot in diesem Fall nicht greift. Ähnlich verhielt es sich mit der Terrormiliz "Islamischer Staat", die der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) 2014 mit einem Betätigungsverbot belegte.
Betätigungsverbot schränkt Hamas-Anhänger weiter ein
Ungestört handeln können die Unterstützer der Hamas in Deutschland aber auch bislang nicht. So ist das Zeigen der Hamas-Flagge schon jetzt illegal und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Da die Hamas auf der EU-Terrorliste steht, sind auch Geldspenden an die Organisation strafbar.
Der Verfassungsschutz rechnet in Deutschland etwa 450 Personen zum engeren Unterstützerkreis der Hamas: "Westliche Staaten wie Deutschland werden von der Hamas als Rückzugsraum betrachtet, in dem die Organisation sich darauf konzentriert, Spenden zu sammeln, neue Anhänger zu rekrutieren und ihre Propaganda zu verbreiten", heißt es im Verfassungsschutzbericht 2022.
- Hamas droht nun auch hier mit Gewalt: Im deutschen Netz der Terroristen
Das nun angekündigte Betätigungsverbot soll den Handlungsspielraum der Hamas-Anhänger weiter einschränken und kommt in seiner Wirkung einem Organisationsverbot nah. So macht sich künftig auch strafbar, wer an Versammlungen im Namen der Hamas teilnimmt oder Propaganda im Sinne der Organisation verbreitet. Der deutsche Staat hat mit einem Betätigungsverbot auch die Möglichkeit, Vermögen der Hamas oder in Deutschland gesammelte Spenden einzuziehen.
Nach Einschätzung der "Süddeutschen Zeitung" verschafft ein Betätigungsverbot den Behörden außerdem mehr Rechtssicherheit beispielsweise beim Verbot von Demonstrationen von Hamas-Anhängern, wie es sie seit dem Wochenende auch in mehreren deutschen Städten gab.
Samidoun-Verein löst Empörung aus
Empörung lösten Mitglieder des Samidoun-Vereins aus, die in Berlin-Neukölln süßes Gebäck verteilten, um den Terrorangriff der Hamas auf Israel zu feiern. Wann das Verbot des Vereins in Kraft tritt, ist unklar.
Samidoun gehört nach Einschätzung des Verfassungsschutzes zur radikalen Palästinenserorganisation Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Die Gruppe propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel, ist aber im Gegensatz zur Hamas nicht religiös geprägt. In Deutschland ist die PFLP laut Verfassungsschutz "nicht nennenswert in Erscheinung getreten". Zu einem möglichen Betätigungsverbot für die PFLP hat sich die Bundesregierung nicht geäußert.
Grundsätzlich können in Deutschland Vereine verboten werden, "deren Zwecke oder deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten". Die Hürden für ein Verbot sind aber hoch, weil die Vereinigungsfreiheit einen hohen Stellenwert im Grundgesetz hat.
- sueddeutsche.de: Keinen Raum für Terrorhelfer (kostenpflichtig)
- tagesschau.de: Wie ein Betätigungsverbot für die Hamas funktioniert
- zdf.de: Was ein Betätigungsverbot für Hamas bedeutet
- ruhrbarone.de: Wenig Resonanz bei den Israelhassern in Duisburg
- verfassungsschutz.de: Verbotene Organisationen
- verfassungsschutz.de: Verfassungsschutzbericht 2022
- bmi.bund.de: Vereinsverbote
- Material der Nachrichtenagentur dpa