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Ex-Cyberchef Schönbohm verklagt Innenministerin Faeser


Beschwerde über "Mobbing"
Ex-Cybersicherheitschef Schönbohm verklagt Faeser

Von dpa, t-online, mam

31.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef (Archivbild): Er ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.Vergrößern des Bildes
Arne Schönbohm, ehemaliger BSI-Chef (Archivbild): Er ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. (Quelle: Jürgen Heinrich/imago-images-bilder)

Der Ex-Chef des BSI, Arne Schönbohm, setzt sich gegen Anschuldigungen des Satirikers Jan Böhmermann zur Wehr. Er erhebt Forderungen gegen das ZDF und Bundesinnenministerin Faeser.

Der Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, setzt sich gegen eine ZDF-Sendung des Satirikers Jan Böhmermann sowie die daraus für ihn entstandenen Konsequenzen zur Wehr. Wie die "Bild" berichtet, hat Schönbohm Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf Schadensersatz verklagt. Diese hatte den früheren BSI-Chef nach einer ZDF-Sendung des Satirikers Jan Böhmermann aus seinem Amt entlassen.

In einer Folge seiner Satiresendung "ZDF Magazin Royale" hatte Böhmermann Schönbohm vorgeworfen, dass er in Verbindung zu einem Verein stehe, der angeblich Kontakte zum russischen Geheimdienst habe. Beweise dafür fanden sich in den weiteren Untersuchungen des Bundesinnenministeriums allerdings nicht. Auch ein Disziplinarverfahren konnte daher nicht eingeleitet werden. Faeser entließ Schönbohm dennoch im November 2022. Dieser setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

"Das BMI behandelte den Kläger so, als sei er niemals Präsident des BSI gewesen und geräuschlos von seinem Dienstposten verschwunden", kritisiert Schönbohms Anwalt in einem Schreiben, das der "Bild" vorliegt. Ein solches Verhalten stelle sich "in der Gesamtwürdigung als Mobbing durch das BMI und besonders die Ministerin dar", heißt es weiter. Auf welche Summe sich die Schadensersatzforderung belaufe, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Schadensersatzforderungen auch an das ZDF

Auch gegen das ZDF erhebt Schönbohm Forderungen: Wegen der Satiresendung von Jan Böhmermann solle der Sender eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro an Schönbohm zahlen sowie die eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Der öffentlich-rechtliche Sender in Mainz bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege. Der Sender habe die Forderungen jedoch zurückgewiesen. Über diese hatte das Magazin "Bunte" zuerst berichtet.

Wie der Anwalt Schönbohms, Markus Hennig, auf Anfrage der dpa mitteilte, sei es bei der Abgabe der Unterlassungserklärung unter anderem darum gegangen, dass nicht mehr behauptet werden dürfe, sein Mandant habe bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden. Das Bundesinnenministerium, das Schönbohm wegen dieser Anschuldigungen entlassen hatte, wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem aktuellen Anwaltsschreiben Schönbohms an das ZDF äußern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • bild.de: "Geschasster Schönbohm verklagt Faeser!"
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