Stärkste Kraft im Osten Forscher: AfD könnte verboten werden
Im Osten Deutschlands sind die Rechtspopulisten laut einer Umfrage stärkste Partei. Ein Institut sieht gleichzeitig die Kriterien für ein Parteiverbot erfüllt.
In Ost- und Westdeutschland gibt es laut einer neuen Umfrage deutliche Unterschiede in der Beliebtheit von Parteien. In den ostdeutschen Bundesländern ist die AfD mit 32 Prozent mittlerweile deutlich stärkste Kraft vor der CDU mit 23 Prozent, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Forsa-Erhebung. In Westdeutschland liegt die CDU mit 30 Prozent dagegen vor der SPD mit 19 Prozent.
Besonders deutlich sind die Unterschiede für die Grünen und die Rechtspartei AfD: Die Grünen kommen im Westen auf 16, im Osten aber nur auf sechs Prozent. Die AfD wiederum würde im Westen nur von 13 Prozent gewählt.
Bei den anderen Parteien sind die Unterschiede geringer: Die CDU würden im Osten 23 Prozent wählen, die SPD 16 Prozent. Die FDP als bevorzugte Partei nennen dagegen im Westen sieben Prozent der im Mai Befragten, im Osten sechs Prozent. Bei den Linken, die früher in den neuen Bundesländern deutlich stärker waren, liegen die Werte jetzt bei acht Prozent im Osten und fünf Prozent im Westen.
Vorraussetzungen für AfD-Verbot erfüllt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht gleichzeitig die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD als erfüllt an. In einer aktuellen Analyse des Instituts, das den gesetzlichen Auftrag zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen hat, heißt es, die Partei gehe "zur Durchsetzung ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele" aktiv und planvoll vor. Beispielsweise arbeite die AfD daran, "die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlichen und politischen Raum – erfolgt".
Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Aus diesem Grund müsse man sich der Gefahr, die von der AfD gesamtgesellschaftlich wie staatlich ausgeht, bewusst sein. Ferner sollte sich "unmissverständlich von der AfD" abgegrenzt werden.
Kein Parteiverbot, sondern Handlungsempfehlung
Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine "Leerstelle" in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. "Wir empfehlen den Antragsberechtigten, laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein", fügte er hinzu.
Als verfassungswidrig gelten Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzu kommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele als nicht völlig aussichtslos erscheint.
Das DIMR ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.
- Nachrichtenagentur Reuters und dpa