Maßnahme im Entlastungspaket Warum von "Zufallsgewinnen" statt "Übergewinnen" die Rede ist
Für das dritte Entlastungspaket wurde eine Übergewinnsteuer gefordert. Nun gibt es eine Abgabe, allerdings für Zufallsgewinne – ein entscheidender Unterschied.
Weil Kommunikation in der Politik fast so wichtig ist wie die Inhalte, hat die SPD schon früher Gesetzesvorhaben mit wohlklingenden Namen wie das "Gute-Kita-Gesetz" belegt. Am Sonntag hat die Ampel-Regierung nun aus dem "Übergewinn" von Energiekonzernen einen "Zufallsgewinn" gemacht, um einen Koalitionsstreit zu entschärfen. In 22 Stunden Verhandlungen haben die Spitzen von SPD, Grüne und FDP eine Regelung gefunden, die aus einer diskutierten Steuer eine Art Abgabe macht – und den Kreise derer, die zahlen müssen, dramatisch verändert.
Denn eigentlich hatten SPD und Grünen große internationale Energiekonzerne im Blick, als sie eine Übergewinn-Besteuerung einforderten. Dies sei wichtig für das Gerechtigkeitsgefühl, argumentierten sie. Sie verwiesen einerseits auf die unerwartet hohen Gewinne, die einige Firmen wegen der stark gestiegenen Gas- und Ölpreise machten und andererseits auf die hohen Preise, die Verbraucher zahlen müssen.
Lindner sah rechtliche Probleme bei Übergewinnsteuer
FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner hingegen verwies immer wieder auf rechtliche Probleme und die schwierige Abgrenzung, bei welchen Unternehmen man denn jene unerwarteten Gewinne besteuern soll, die von Ökonomen als "Zufallsgewinne" oder "windfall profits" bezeichnet werden. Lindners Ablehnung lag nicht nur daran, dass die FDP generelle Aversionen gegen neue und höhere Steuern hegt. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verwies bei der vorletzten Kabinettsklausur in Meseberg noch auf Probleme bei der Umsetzung.
Nun wurde in dem am Sonntag beschlossenen Entlastungspaket ein System gewählt, das an einem ganz anderen Punkt ansetzt – nämlich nur bei den Stromerzeugern. In der Regierung wird darauf verwiesen, dass beispielsweise auch ein Stromerzeuger, der Windstrom zu Kosten von beispielsweise 4,5 Cent pro Kilowattstunde erzeugt, plötzlich in Einnahmen schwimmt, wenn der Strompreis in die Höhe schießt. Dieses Geld will die Bundesregierung nun teilweise abschöpfen, um dann den Strompreis für alle senken zu können.
"Die Abschöpfung von Zufallsgewinnen ist nur gerecht", sagte Habeck am Sonntag. Denn Energieunternehmen, die zum Beispiel Wind-, Sonnen-, Kohle- oder Atomstrom produzierten, verdienten nach den aktuellen Mechanismen des europäischen Strommarkts "irrsinnig viel Geld".
Übergewinnsteuer zielte noch auf fossile Energien ab
Nur zahlen jetzt eben ganz andere Gruppen. Die Idee einer Übergewinnsteuer zielte noch auf die Produzenten und Händler fossiler Energien. Diese sitzen aber überwiegend im Ausland. Jetzt geht es auch um diejenigen Firmen oder Personen, die Wind- oder Solarstrom einspeisen.
Eigentlich hatte das "Merit-Order"-Prinzip bei der Berechnung der Strompreise nach dem Preis des jeweils teuersten Anbieter genau diese Produzenten von Ökostrom begünstigen sollen, weil sie die niedrigsten Produktionskosten haben. Der Hintergedanke: Dann wird mehr Ökostrom produziert, weil dabei die Gewinnspanne am größten ist.
Die Regierung argumentiert aber nun, dass dieses Anreizsystem ad absurdum geführt wird, wenn der Höchstpreis zu sehr nach oben schießt. In Regierungskreisen wird debattiert, dass sich doch zumindest am Prinzip nichts geändert habe: Wer am billigsten produziere, der habe auch bei der Festsetzung einer Preisgrenze, ab der "Zufallsgewinne" abgeschöpft werden, noch den größten Profit.
- Nachrichtenagentur Reuters