Faires Verfahren nicht sicher Deutsches Gericht lehnt erstmals Auslieferung nach Polen ab

Da Zweifel an der polnischen Justiz bestehen, hat ein deutsches Gericht erstmals die Auslieferung eines mutmaßlichen Täters gestoppt. Der Pole wird in seiner Heimat wegen Betrugs gesucht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat einen Verdächtigen aus Polen aus der Auslieferungshaft entlassen, weil es Zweifel an der Wahrung eines fairen Verfahrens in dessen Heimatland hat. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes ist das der erste Fall dieser Art in Deutschland, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete. Der Beschluss zur Aufhebung der Abschiebehaft beruhe auf einer vorläufigen Bewertung, sagte ein Sprecher des OLG. Damit sei noch keine Entscheidung über das Auslieferungsverfahren gefallen.
Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich die Auslieferung des Verfolgten wegen der derzeitigen Entwicklungen in Polen im Rahmen der Justizreform als zumindest derzeit unzulässig erweist, zitierte das RND aus dem Beschluss des 1. Strafsenats. Die Richter haben nach Angaben des Sprechers weitere Informationen aus Polen angefordert.
Der Mann werde in Polen unter anderem wegen Betrugs gesucht, berichtete das RND. Er bestreite die Vorwürfe und habe angegeben, es seien Zeugen für Falschaussagen bestochen worden.
- Nachrichtenagentur dpa