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CDU reagiert kritisch: Arbeitsministerium plant höhere Geldleistung an Asylbewerber


CDU reagiert kritisch
Arbeitsministerium plant höhere Geldleistung an Asylbewerber

Von dpa
Aktualisiert am 10.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Hinweisschild informiert in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge über die Zeiten der Taschengeld-Ausgabe.Vergrößern des Bildes
Ein Hinweisschild informiert in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge über die Zeiten der Taschengeld-Ausgabe. (Quelle: Jens Büttner./dpa)

Berlin (dpa) - Das Arbeitsministerium plant nach Angaben der "Bild am Sonntag" eine Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber. Eine Sprecherin des Ministeriums von Hubertus Heil (SPD) bestätigte, dass dort an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde.

Details nannte sie nicht, auch zu den Beträgen könne sie derzeit nichts sagen. Geplant sei, dass das Gesetz Anfang 2020 in Kraft trete.

Der "Bild am Sonntag" zufolge sollen alleinstehende Erwachsene statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekämen demnach 79 statt 76 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 97 statt 83 Euro, Kinder unter 6 Jahren 84 statt 79 Euro.

Aus der Union kam umgehend Kritik. CSU-Generalsekretär Markus Blume warf Heil vor, "mit seinem unabgestimmten Vorstoß" die Akzeptanz des Asylsystems zu untergraben und die Asylkosten in die Höhe zu treiben. Er warnte: "Das ist mit der CSU nicht zu machen." Eine Erhöhung der Leistungen sende das völlig falsche Signal. "Das Asylrecht ist für Schutzsuchende, nicht für Taschengeldsuchende." Er forderte stattdessen eine Umstellung auf Sachleistungen.

Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, die Leistungen regelmäßig anzupassen. Grundlage ist die Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts. Die letzte Erhöhung liegt gut drei Jahre zurück, kurz darauf wurde das Taschengeld sogar noch leicht gesenkt.

Unionsfraktions-Vize Thorsten Frei (CDU) sagte der "Bild am Sonntag": "Deutschland zahlt bereits heute mit die höchsten Sozialleistungen in Europa." Diese seien "ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in Deutschland, und wir müssen deshalb vorhandene Möglichkeiten für ihre Absenkung nutzen". Frei forderte insbesondere eine deutliche Absenkung der Leistungen für jene Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Antrag gestellt haben. "Für Dublin-Fälle darf es künftig nichts mehr bis auf die Rückfahrkarte geben."

Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster sagte dem "Handelsblatt" zu einer geplanten Erhöhung der Asylbewerberleistungen: "Wenn wir das in einem Zug mit der Absenkung der Asylbewerberleistungen für Dublin-Fälle, ausreisepflichtige Identitätstäuscher und Mitwirkungsverweigerer verbinden, lässt sich darüber verhandeln."

Die Grünen-Politikerin Luise Amtsberg betonte, das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum "migrationspolitisch nicht relativierbar" sei. Eine Debatte über vermeintliche Anreize bei einer Erhöhung, "wie Thorsten Frei von der CDU sie gern führen möchte, verbietet sich daher".

Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), sagte: "Für die Union ist klar, dass wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherung des Existenzminimums umsetzen müssen und werden." Das bedeute, dass die Leistungen für Asylbewerber mit Bleibeperspektive erhöht werden müssten, "und gleichzeitig sollen die Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber abgesenkt werden".

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) möchte vor allem, dass abgelehnte Asylbewerber, die eine Klärung ihrer Identität sabotieren, künftig weniger Geldleistungen erhalten. Zu dem Vorstoß von Heil äußerte er sich zunächst nicht. Ein Sprecher seines Ministeriums sagte am Sonntag auf Anfrage: "Das Bundesinnenministerium befindet sich derzeit in guten Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu unterschiedlichen Aspekten der Ausgestaltung von Asylbewerberleistungen."

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