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Freispruch im Wehrhahn-Prozess: In der Haft soll Ralf S. mit dem Anschlag geprahlt haben


Freispruch für Neonazi Ralf S.
Bleibt der Wehrhahn-Anschlag für immer ungesühnt?

Von Dietmar Seher

31.07.2018Lesedauer: 5 Min.
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Tatort S-Bahnhof Wehrhahn: Rettungskräfte versorgen nach dem Anschlag im Juli 2000 Verletzte.Vergrößern des Bildes
Tatort S-Bahnhof Wehrhahn: Rettungskräfte versorgen nach dem Anschlag im Juli 2000 Verletzte. (Quelle: Christian Ohlig/dpa-bilder)

Der Anschlag auf dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn im Jahr 2000 mit zehn jüdischen Opfern bleibt ungesühnt. Der angeklagte Neonazi wurde freigesprochen. Die Beweise fehlten. Ob andere Spuren Erfolg versprechen?

Vielleicht hätte eine Pfandflaschensammlerin alles verhindern können. Sie schaute sich am 27. Juli 2000 kurz vor drei Uhr nachmittags auf dem S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn um. Gab es lohnende Mehrwegflaschen, die irgendwo in den Mülleimern steckten? Sie sah den Beutel mit einer Glas- und einer Plastikflasche, der an der Seite des Zugangs Ackerstraße am Geländer hing. Geübt in diesem Geschäft schätzte sie den Pfandwert auf 1,30 D-Mark ein. Das war wohl zu wenig, um sich Mühe zu machen. Sie ging weiter.

Unter dem wertlosen Flaschenmüll war eine Rohrbombe versteckt. Sie detonierte ferngesteuert um 15.04 Uhr. Splitter flogen 157 Meter weit. Sie trafen zehn Passanten, Kontingentflüchtlinge aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, von denen die Mehrzahl jüdischen Glaubens war. Die Opfer waren gerade gut gelaunt aus der Sprachschule ASG in der Grafenberger Allee, einhundert Meter weiter gekommen und wollten nach Wuppertal, wo sie wohnten. Drei meist junge Frauen und sieben Männer wurden verletzt, teilweise schwer. Der im fünften Monat schwangeren, schwer verletzten Tatjana L. drangen die Splitter in den Fuß und den Unterleib. Dort töteten sie ihren ungeborenen Sohn.

Richter: Angeklagter "menschen- und ausländerfeindlich"

Bis gestern hat es die Hoffnung gegeben, dass dieser mysteriöse Bombenanschlag nach fast genau 18 Jahren endlich aufgeklärt und der Täter bestraft wird. Doch das Düsseldorfer Landgericht hat den Angeklagten Ralf S., einen Neonazi und rechtsradikalen Militaria-Händler, freigesprochen.

Bei der Ankunft vor dem Gerichtssaal mit einem Anglerschlapphut sichtgeschützt nahm der 53-Jährige äußerlich unbewegt zur Kenntnis, was der Vorsitzende Richter Rainer Drees zu sagen hatte. Dass der Angeklagte "menschen- und ausländerfeindlich" sei. Dass er im Verfahren "unentwegt gelogen" habe. Dass seine Einlassungen einfach "unbrauchbar" waren. Aber auch, dass die Zeugen, die gegen ihn ausgesagt hatten, genauso wenig glaubwürdig gewesen sind.


Doch, so argumentierte Drees: Gerade weil es um einen perfiden und hinterhältigen Anschlag gehe, der die Menschen erregt, sei eine "sachliche und abgeklärte" Abwägung notwendig. Und da hätten die Beweise einfach nicht gereicht, Ralf S. für einen zwölffachen Mordversuch aus rassistischen Motiven zu verurteilen. So hatte es Staatsanwalt Ralf Herrenbrück verlangt, der wohl nicht nur wegen des Urteils erbost ist. Er hat auch erst sehr spät davon erfahren, dass S. mit einem Anschlag auf das Leben des Anklägers, auf sein Leben, gedroht hatte.

Angeklagter soll vor Mithäftlingen mit der Tat geprahlt haben

Zur Anklage gegen S. war es gekommen, weil die Ex-Freundin, die heute auf seinen Schulden sitzt, eine Bombe in der Küche des Mannes gesehen haben will. Auch haben ihn mehrfach Mithäftlinge einer Haftzeit belastet, die er inzwischen wegen unbezahlter Rechnungen antreten musste. Er habe ihnen davon erzählt, den Anschlag durchgeführt zu haben, habe bedauert, "dass nicht alle draufgegangen sind". Dass der Sohn von Tatjana L. im Mutterleib gestorben sei? Das, habe er gesagt, nenne man ja wohl "eine gelungene Euthanasie".

Sätze, die ein Täter wohl sagen würde. So sieht es Staatsanwalt Herrenbrück. In einem schwierigen Indizienprozess war für ihn das alles 18 Jahre nach der Tat belastend genug. Für die Richter nicht.

Das Problem des Gerichts: S. hasst Ausländer, er ist Antisemit, er hat in Düsseldorf immer "die Kanaken wegsprengen" wollen und durchaus auch die "Osteuropäer" gemeint. Er macht gerne große Sprüche. Ein psychologischer Gutachter hat dem Angeklagten "Imponiergehabe" zugebilligt. In den Aussagen der Zeugen bekamen die Richter ein Echo dieser Angeberei serviert. Was sie nicht bekamen: DNA-Spuren, belastende Fingerabdrücke, ein Geständnis oder eine beweiskräftige Aussage.

Drei heiße Spuren, eine führte zu Ralf S.

In einem der umfangreichsten Verfahren der letzten Jahre bedeutet das: Zurück auf Null. Zeitweise waren nach dem Anschlag 80 Fahnder an der Arbeit, wurden 1.400 Zeugen vernommen. Es gingen 700 Hinweise ein, 300 Spuren wurden verfolgt. Drei heiße Spuren blieben damals übrig. Eine davon, die mit der Nummer 81, war schon im Jahr 2000 die zu Ralf S. gewesen.

Zu der Zeit des Anschlags in Wehrhahn hatte es fremdenfeindliche Attacken gegeben. S. kam, auch aufgrund seiner Sprüche, ins Visier. Ob die sich anschließenden Ermittlungen zum Beispiel durch den Staatsschutz ausreichend waren, ist von führenden Kriminalpolizisten in einem Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags bezweifelt worden. Die Durchsuchung des Militaria-Ladens hätten die Kollegen eher als einen "oberflächlichen Stubendurchgang" gestaltet. Immer wieder hätten auch Ermittlungsrichter keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen gesehen. Und dann, ja, dann sei der 11. September 2001 dazwischen gekommen, der Anschlag auf das World Trade Center. Die Interessenlagen hätten sich geändert.

Die Ermittlungseinheit "EK Acker" durfte immerhin das Telefon von S. abhören. Sie nahm ihn zeitweise fest und musste ihn wieder laufen lassen. Keine Beweise. Damals nicht. Heute nicht.

Woher kam der Sprengstoff?

Wer hat dann die Bombe gelegt – eine, für deren Bau erhebliches Fachwissen nötig war? Arabische Täter, die in diesen Jahren eine Synagoge im Düsseldorfer Raum angegriffen hatten? Doch der Nationalsozialistische Untergrund der Täter Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, deren Mordserie an zehn Menschen eineinhalb Monate nach dem Wehrhahn-Anschlag begann? Und welche Rolle spielt dabei der merkwürdige Sprengstoff, ein Rest des Kalten Krieges?

Laut Bundeskriminalamt ist die Herkunft des an der S-Bahnstation verwendeten TNT bis heute "ungeklärt". Im Westen Deutschlands war er zu dieser Zeit nicht erhältlich. Nach Angaben der "Jüdischen Allgemeinen" ist in den ostdeutschen Bundesländern dieses "Trinitrotuol aus einem ehemaligen Ostblockstaat" damals leicht auf dem Schwarzmarkt zu kaufen gewesen. Tatsächlich hat man ähnlichen Sprengstoff auch in einer von Beate Zschäpe angemieteten Garage in Jena gefunden.

Weiter reichen die Mutmaßungen im Zusammenhang mit dem NSU nicht. Auf den berüchtigten "Panther"-Videos, die Zschäpe nach dem Tod ihrer beiden Komplizen ins Netz gestellt hatte, taucht der Tatort Ackerstraße nicht auf. Die Spur ist derzeit kalt.

Zwei weitere Verdächtige aus der rechten Szene

Der ehemalige "EK Acker"-Chef Dietmar Wixfort hat vor dem Untersuchungsausschuss von zwei weiteren ernsthaft Verdächtigen neben S. berichtet, die im Jahr 2000 unter Beobachtung gerieten. Von einem Mann, der sich nach Bayern abgesetzt hat, dort eine Gruppe Rechtsextremer um sich scharte und Sprengstoff einkaufte. Am Ende sei kein Zusammenhang mit Wehrhahn geblieben, sagt Wixfort. Bei dem anderen fand man elektronische Bombenzünder, Munition und mehr gefährliche Dinge. "Er war polizeierfahren, ließ sich nicht aus der Ruhe bringen" – und hatte am Ende ein Alibi.

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Bundeskanzler Gerhard Schröder hat kurz nach dem 27. Juli 2000 öffentlichkeitswirksam den "Aufstand der Anständigen" gegen rechte Gewalt ausgerufen. Der Wehrhahn-Anschlag gilt auch als Auslöser des ersten NPD-Verbotsverfahrens, das Bundes- und Länderregierungen beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet haben. Es ist gescheitert.

Ralf S. kann sich jetzt eine Sozialwohnung suchen, die es nur gibt, wenn ein Freispruch vorliegt. Der Sonderling, aufgrund mangelnder Beweislage schon während des Prozesses aus der U-Haft entlassen, hat bis zum Urteil im Wald gelebt.

Die Opfer des 27. Juli haben sich während des Verfahrens nicht sehen lassen. Die meisten haben Deutschland wohl verlassen. Tatjana S., die ihren ungeborenen Sohn am Eingang Ackerstraße des Bahnhofs Wehrhahn verloren hat, soll zurück nach Russland gegangen sein.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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