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Deutsche Bahn scheitert vor Gericht: Lokführer dürfen streiken


Bahn scheitert in zweiter Instanz
Tagelanger Bahnstreik darf stattfinden

Von dpa
Aktualisiert am 09.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein ICE der Deutschen Bahn am Hauptbahnhof Hamburg: Es wird wieder gestreikt. Millionen Reisende sind betroffen.Vergrößern des Bildes
Ein ICE der Deutschen Bahn am Hauptbahnhof Hamburg: Es wird wieder gestreikt. Millionen Reisende sind betroffen. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Der Streik der Lokführer kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat den Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.

Die Lokführer der Deutschen Bahn können in dieser Woche wie geplant streiken. Die Bahn scheiterte am Dienstag in zweiter Instanz am Hessischen Landesarbeitsgericht mit dem Versuch, den Ausstand der Gewerkschaft GDL gerichtlich zu stoppen. Der Antrag der Bahn werde zurückgewiesen, erklärte Richter Michael Horcher in Frankfurt. Weitere juristische Mittel gegen den dreitägigen Arbeitskampf sind nicht möglich.

Der Streik trifft Millionen Bahn-Reisende, vor allem im Fernverkehr. Von Mittwoch, zwei Uhr, bis Freitag, 18 Uhr, will die GDL zum dritten Mal in der Tarifrunde den Zugverkehr weitgehend lahmlegen. Güterzüge stehen schon seit Dienstagabend still.

Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstag in Frankfurt einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Bahnkunden müssen sich bis einschließlich Freitag auf zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen einrichten.

Streik wird wohl Millionen Reisende treffen

Die GDL hat mit ihren Streikmaßnahmen bei der DB bereits am Dienstag um 18 Uhr begonnen. Im Personenverkehr sollte der Ausstand um zwei Uhr am frühen Mittwochmorgen beginnen. Geplantes Ende des Arbeitskampfes ist Freitagabend um 18 Uhr. Aber auch in den Stunden davor und danach dürften die Auswirkungen zu spüren sein.

Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung der Bahn sowie der Transdev am Montagabend zurückgewiesen und den Streik erlaubt. Die DB drang nicht mit ihrem Argument durch, dass die GDL nach Gründung der Leiharbeitergenossenschaft "Fair Train" ihre Tariffähigkeit verloren habe. Diese Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher zur Begründung.

Die Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik in dieser Woche Millionen Kundinnen und Kunden trifft. Das Unternehmen hat bereits einen Notfahrplan erarbeitet, der online seit Montagnachmittag abrufbar ist. Fahrgäste können sich dort schon jetzt oder über eine speziell eingerichtete kostenlose Rufnummer (08000 996633) über ihre Fahrt informieren.

Gewerkschaft will 35 statt 38 Arbeitsstunden pro Woche

Bei den bisherigen beiden Warnstreiks der GDL im vergangenen Jahr fielen im Fernverkehr rund 80 Prozent aller Züge aus. Im Regionalverkehr waren die Auswirkungen ebenfalls weitreichend, aber regional sehr unterschiedlich verteilt. Erfahrungsgemäß sind gerade in den ostdeutschen Bundesländern sowie im Südwesten viele Beschäftigte bei der GDL organisiert.

Seit Anfang November ringt die GDL mit der Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen um höhere Tarife. Kern des aktuellen Tarifkonflikts ist aber die Forderung der Gewerkschaft nach einer Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden. Die Bahn hält diese Forderung für unerfüllbar. Sie ist lediglich bereit, mit der Gewerkschaft über die Ausweitung bereits bestehender Arbeitszeit-Wahlmodelle zu reden.

Im aktuellen Tarifstreit hat die GDL bereits zwei Mal zu Warnstreiks aufgerufen, die im Personenverkehr aber maximal 24 Stunden dauerten. Im Dezember hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder per Urabstimmung über unbefristete Streiks abstimmen lassen. Rund 97 Prozent der Teilnehmer sprachen sich dafür aus. Seither sind längere Streiks möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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