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Darf ich an Ostern grillen? Was in der Karwoche im Garten erlaubt ist


Das sagt das Gesetz
Darf ich an Ostern grillen?

Von t-online, jb

Aktualisiert am 18.04.2025 - 13:13 UhrLesedauer: 2 Min.
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Fleischprodukte zur Grillsaison: Achten Sie auf die Gebote in Ihrer Region. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch/imago)
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Während der Karwoche gelten spezielle Regeln, die Rücksicht und Stille einfordern. Ob Grillen in dieser Zeit erlaubt ist, erfahren Sie hier.

In der Woche vor Ostern – der sogenannten Karwoche – sowie an Ostern selbst gelten teilweise strenge Regeln. So ist es in einigen Bundesländern beispielsweise verboten, am Karfreitag den Rasen zu mähen, zu bohren oder zu hämmern – also alle Tätigkeiten, die Krach machen. Auch das Wäschewaschen ist teilweise unerwünscht. Was dahintersteckt, erfahren Sie hier.

Doch wie sieht es mit dem Grillen aus? Ist das gestattet?

Darf ich Karfreitag grillen?

Wer am Karfreitag grillen möchte, muss in der Regel kein Bußgeld fürchten. Solange sich die private Veranstaltung im Rahmen hält und Nachbarn nicht durch (laute) Musik gestört werden. In Nordrhein-Westfalen allerdings ist sogar das Grillen im eigenen Garten untersagt. Der Grund: Karfreitag ist ein stiller Feiertag, an dem verstärkt auf Ruhe und Besinnung geachtet werden sollte.

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 5.000 Euro rechnen.

Achten Sie beim Grillen auch darauf, dass der entstehende Rauch niemanden stört.

Darf ich Ostersonntag oder Ostermontag grillen?

Nicht unbedingt. Diese beiden Tage sind zwar keine sogenannten stillen Feiertage. Dennoch handelt es sich dabei um Feiertage. Und dann gilt das sogenannte Feiertagsgesetz. Diese Rechtsvorschrift besagt, dass Lärm vermieden werden soll, der andere unzumutbar in ihrer Ruhe stört. Für Ihre Grillparty bedeutet das: Sie dürfen grillen, solange Sie und Ihre Gäste dabei ruhig sind und keine laute Musik andere stört.

Wie laut darf es sein?

Viele Gerichte haben einen Lärmpegel von über 40 dB als Ruhestörung eingestuft. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Richtwert. Am besten achten Sie an den Feiertagen darauf, dass Sie bei Ihren Tätigkeiten Zimmerlautstärke einhalten. Ihr Wert liegt tagsüber bei 40 dB und nachts bei 30 dB.

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