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Razzia gegen rechtsextreme Sekte "Artgemeinschaft" in zwölf Bundesländern


In zwölf Bundesländern
Razzien gegen rechtsextreme "Artgemeinschaft"

Von dpa, ts

Aktualisiert am 27.09.2023Lesedauer: 2 Min.
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Zwei Polizeibeamte bei der Razzia, hier in Kupferzell in Baden-Württemberg: Dem rechtsextremen Verein sollen etwa 150 Personen angehören. (Quelle: Jan-Philipp Strobel)
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Das Bundesinnenministerium hat eine rechtsextreme Organisation verboten. Außerdem fanden Razzien in zwölf Bundesländern statt.

Das Bundesinnenministerium hat eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die sich "Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" nennt. Wie das Ministerium mitteilte, durchsuchten Polizeibeamten in den Morgenstunden 26 Wohnungen und Räume von 39 Vereinsmitgliedern in zwölf Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

"Mit der 'Artgemeinschaft' verbieten wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten. Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen."

Verein hat etwa 150 Mitglieder

Das Verbot wurde mehr als ein Jahr lang vorbereitet. Dafür wurde mit mehreren Verfassungsschutz-Ämtern zusammengearbeitet, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung. Die "Artgemeinschaft" sei eine neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche sowie antisemitische Vereinigung mit rund 150 Mitgliedern. Außerdem habe der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet.

Laut Bundesinnenministerium umfasst das Verbot auch alle Teilorganisationen der Bewegung, die nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden rund 150 Mitglieder hat. Dazu gehörten sogenannte "Gefährtschaften", "Gilden", "Freundeskreise" und ein Verein namens "Familienwerk".

In einer Publikation des Verfassungsschutzes von 2020 wurde die Gemeinschaft als "die derzeit größte deutsche neonazistische Vereinigung mit völkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Ausprägung" bezeichnet. Ihre Mitglieder werden angehalten, möglichst viele Kinder zu bekommen.

In der vergangenen Woche hatte Faeser die elitäre Neonazi-Gruppierung "Hammerskins Deutschland" verboten (hier lesen Sie mehr dazu). Vor allem durch die "manipulativ indoktrinierende Erziehung ihrer Kinder" und den Vertrieb entsprechender Schriften sei die "Artgemeinschaft" nicht weniger gefährlich als die "Hammerskins", sagte die Ministerin.

Mörder von Walter Lübcke soll zeitweise Mitglied gewesen sein

Zur Begründung des Verbots führte ihr Ministerium aus, die Siedlerbewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", was mit dem nationalsozialistischen Begriff der "Rasse" gleichzusetzen sein.

Es lohne sich, Verbindungen der "Artgemeinschaft" zur rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrunds" herauszuarbeiten, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Zudem soll der Rechtsextremist Stephan Ernst, der 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten, Walter Lübcke, erschossen hatte, der nun verbotenen Vereinigung zeitweilig angehört haben.

Die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan sprach von einem wichtigen Schlag gegen die organisierte rechte Szene. Es brauche aber mehr als Vereinsverbote, betonte Khan. Sie sagte: "Wir müssen endlich die Finanzstrukturen der Rechtsextremisten trockenlegen, ihre Entwaffnung voranbringen und eine konsequente Gesamtstrategie gegen Rechts auflegen."

Der Verfassungsschutz führt Siedlungsbestrebungen von Rechtsextremisten in seinem aktuellen Jahresbericht gesondert auf. In dem Bericht heißt es, Ziel dieser Bewegungen sei zumeist der "Erhalt der Deutschen". "Deutschsein" werde hierbei vor allem unter Rückgriff auf den ethnischen Volksbegriff im Sinne der völkischen "Blut-und-Boden"-Ideologie definiert.

Verwendete Quellen
  • bmi.bund.de: "Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet sektenartige rechtsextreme Gruppierung 'Artgemeinschaft'"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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