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Koalition: Vom Bürgergeld zur Grundsicherung – Änderungen im Überblick


Schwarz-roter Koalitionsvertrag
Vom Bürgergeld zur Grundsicherung – das plant die neue Regierung

Von t-online
09.04.2025Lesedauer: 2 Min.
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Ein Antrag auf Bürgergeld (Archivbild): Die Koalition plant eine neue Grundischerung. (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)
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Der neue Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht statt Bürgergeld künftig eine Grundsicherung vor. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

CDU-Chef Friedrich Merz fasste die Ziele der neuen schwarz-roten Regierung in wenigen Sätzen zusammen. Ein wichtiges Element: der Übergang vom Bürgergeld zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Der Wechsel soll "bürokratiearm" erfolgen.

Video | Videokommentar zum Koalitionsvertrag: "Das ist ein schwerer Fehler"
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Quelle: t-online

Details lässt der Koalitionsvertrag offen. Dennoch kommen wichtige Einschränkungen. So kündigt der Koalitionsvertrag als Grundsatz an:


Quotation Mark

Wir werden Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips 'Fördern und Fordern' verschärfen.


KoalitionsverTrag von CDU, CSU, SPD


Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem folgende Punkte einer staatlichen Grundsicherung vor:

  • Leistungsentzug: Die Arbeitsvermittlung soll verstärkt werden. Krankheiten und andere Beeinträchtigungen werden berücksichtigt. Wird eine zumutbare Arbeit verweigert, erfolgt ein "vollständiger Leistungsentzug". Im Klartext: Die Unterstützung wird gestrichen.
  • Schonvermögen: Die schwarz-rote Koalition will die Karenzzeit für das Schonvermögen neu fassen. Das Schonvermögen, das nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, soll "künftig an die Lebensleistung" gekoppelt werden, sprich mit zunehmendem Alter steigen.
  • Vorgehen gegen Schwarzarbeit: "Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollen wir weiter stärken und so härter gegen diejenigen vorgehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten", kündigt die neue Regierung ein strengeres Vorgehen gegen jene an, die Grundsicherung beziehen und nebenbei arbeiten. In die Liste der zu kontrollierenden Berufe soll das Friseurhandwerk aufgenommen werden.
  • Ukraine-Flüchtlinge: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine genießen bisher subsidiären Schutz und können Bürgergeld beziehen. Wer nach dem 1. April 2025 aus der Ukraine nach Deutschland flieht, erhält künftig nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und FDP hatte das Bürgergeld 2021 eingeführt. Es löste damals das sogenannte Hartz-IV ab. Doch hatte auch schon Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zuletzt Verschärfungen durchgesetzt, etwa für Bürgergeld-Bezieher, die eine zumutbare Arbeit ablehnten. So nannte Grünen-Chef Felix Banaszak den Ausstieg vom Bürgergeld ein "Armutszeugnis".

Verwendete Quellen
  • www.cdu.de: Koalitionsvertrag "Verantwortung für Deutschland"
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