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Russland-Ermittlungen: Donald Trump will sich selbst begnadigen dürfen


Russland-Ermittlungen
Trump will sich weiter selbst begnadigen dürfen

Von dpa, jmt

Aktualisiert am 05.06.2018Lesedauer: 2 Min.
US-Präsident Trump: Er liebäugelt weiter damit, sich selbst zu begnadigen – falsch gemacht habe er schließlich nichts.Vergrößern des Bildes
US-Präsident Trump: Er liebäugelt weiter damit, sich selbst zu begnadigen – falsch gemacht habe er schließlich nichts. (Quelle: dpa)
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US-Präsident Donald Trump ist immer noch der Auffassung, dass er sich im Zuge der Russland-Ermittlungen selbst begnadigen darf. Dafür gebe es aber keinerlei Anlass.

Gleichgültig, was bei den Russland-Ermittlungen des FBI-Sonderermittlers Robert Mueller herauskommt: US-Präsident Donald Trump ist weiter der Ansicht, dass er sich im Fall der Fälle selbst begnadigen dürfte. Anlass dafür sehe er allerdings nicht. Die Berufung des Sonderermittlers sei ohnehin verfassungswidrig – Trump hatte die Ermittlungen gegen sein Wahlkampf-Team aufgrund einer möglichen Zusammenarbeit mit Russland wiederholt als politisch motiviert diskreditiert. Ungeachtet bereits erhobener Anklagen.

Im Kurznachrichtendienst Twitter schrieb Trump am Montag: "Wie von zahlreichen Rechtswissenschaftlern dargelegt wurde, habe ich das absolute Recht, mich selbst zu BEGNADIGEN, aber warum sollte ich das tun, wenn ich nichts falsch gemacht habe?" Trump hatte bereits Mitte 2017 öffentlich eine Begnadigung seiner selbst ins Spiel gebracht.

Mit der aktuellen Äußerung nahm Trump offensichtlich Bezug auf Spekulationen, dass es im Zuge der Russland-Affäre zu Begnadigungen kommen könnte. Die "New York Times" hatte am Samstag einen 20-seitigen Brief veröffentlicht, den die Trump-Anwälte John Dowd und Jay Sekulow im Januar an Sonderermittler Robert Mueller geschickt hatten.

Anwälte argumentieren ähnlich wie Trump

Darin argumentieren sie, dass Trump nicht vorgeladen, angeklagt oder wegen des Vorwurfes der Justizbehinderung schuldig gesprochen werden könne, weil er als Präsident die ultimative Befugnis über jede Bundesermittlung habe. Eine Anklage wegen Behinderung der Justiz sei gegenstandslos, weil es die Verfassung dem Präsidenten erlaube, eine Ermittlung zu beenden oder sein Recht für eine Begnadigung auszuüben, heißt es in dem Schreiben.

Trumps Anwalt Rudy Giuliani rückte am Wochenende in Teilen von dieser Argumentation ab. Er sagte dem Sender NBC News, Trump habe das Recht, eine Ermittlung zu beenden, er werde dafür dann aber wahrscheinlich einen Preis zahlen müssen. "Sich selbst zu begnadigen, wäre undenkbar und das würde wahrscheinlich zu sofortiger Amtsenthebung führen", fügte er hinzu.

Giuliani war noch nicht Teil von Trumps Anwaltsstab, als der Brief an Mueller verfasst wurde. John Dowd wiederum hat das Team inzwischen verlassen.

Sonderermittler Robert Mueller untersucht, ob Russland die Präsidentenwahl 2016 beeinflusst hat und ob es dabei eine Zusammenarbeit mit dem Trump-Team gab. Außerdem prüft er den Vorwurf, Trump habe im Zuge der Affäre die Justiz behindert.

Verwendete Quellen
  • dpa
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