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Ibiza-Affäre – Ex-FPÖ-Chef Strache bereut Rücktritt: "Größter Fehler"


Video-Falle auf Ibiza
Ehemaliger FPÖ-Chef Strache bereut Rücktritt

Von t-online, wan

Aktualisiert am 18.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Heinz-Christian Strache lacht bei einer Demonstration (Archivbild): Jetzt bereut er seinen Rücktritt als Parteichef der FPÖ.Vergrößern des Bildes
Heinz-Christian Strache lacht bei einer Demonstration (Archivbild): Jetzt bereut er seinen Rücktritt als Parteichef der FPÖ. (Quelle: Isabelle Ouvrard/imago-images-bilder)
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Der ehemalige Chef der österreichischen FPÖ, Heinz-Christian Strache, hat seinen Rücktritt im Jahr 2019 jetzt bedauert. In einem Fernsehinterview bezeichnete er ein Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchen-Nichte als "größten Fehler".

In einem Interview mit dem österreichischen Sender Puls 24 zeigt sich der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wenig reumütig. Er habe "nichts Unredliches gesagt", erklärte er zu einem 2019 an die Öffentlichkeit gelangten Video. In diesen heimlich auf Ibiza gefilmten Aufnahmen sprach Strache im Jahr 2017 mit einer Frau über Spenden an Vereine und Einfluss auf Medien in der Alpenrepublik. Sie hatte sich als Nichte eines einflussreichen russischen Geschäftsmannes ausgegeben. Er wusste nicht, dass es bei ihr um einen Lockvogel handelte. Zwei Jahre später kam das Video an die Öffentlichkeit. Heinz-Christian Strache trat zurück, die Koalition in Wien zerbrach.

"Der Rücktritt war wahrscheinlich mein größter Fehler", sagte der ehemalige Vize-Kanzler jetzt im Fernsehen. Er habe damals seine Gesprächspartnerin mehrmals darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetze eingehalten werden müssen. Angenehm war es nicht, die Enthüllungen zu schauen. "Ich habe mich selbst nicht sehen können. Das war ein fürchterliches Bild", sagte er.

Der Veröffentlichung folgten Ermittlungen gegen mehrere Politiker, auch aus der konservativen ÖVP. Strache selbst wurde wegen Bestechlichkeit in einem anderen Fall verurteilt, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Im Juni muss er sich erneut vor Gericht verantworten.

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