Chef-Ermittlerin scheitert Internationales Gericht lehnt Ermittlungen gegen USA ab
Der Internationale Strafgerichtshof wird keine Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in Afghanistan aufnehmen. Damit wird ein Anliegen der Chef-Anklägerin abgeschmettert.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wird vorerst nicht zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln. Die Richter seien zu dem Schluss gekommen, dass Ermittlungen zur Situation in Afghanistan "zu diesem Zeitpunkt den Interessen der Justiz nicht dienlich" seien, teilte das Gericht in Den Haag am Freitag mit. Die "derzeitigen Umstände" in Afghanistan würden die "Aussicht auf eine erfolgreiche Ermittlung und Strafverfolgung extrem begrenzen".
Die Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte 2017 beim IStGH beantragt, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Afghanistan einleiten zu können. Konkret ging es um Vorwürfe gegen die radikalislamischen Taliban und afghanische Regierungstruppen, aber auch um mögliche Verbrechen durch Angehörige der US-Armee in Afghanistan ab dem Jahr 2003.
Die US-Regierung reagierte deshalb verärgert auf Bensoudas Bestrebungen. Im März teilte US-Außenminister Mike Pompeo mit, dass sämtlichen Mitarbeitern des IStGH, die an Untersuchungen gegen in Afghanistan eingesetzte US-Militärs beteiligt seien, keine US-Visa mehr ausgestellt würden. Der Chefanklägerin Bensouda wurde nach Angaben ihres Büros das Visum für die USA entzogen.
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Der IStGH hatte 2002 seine Arbeit aufgenommen und ist für die globale Ahndung von Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Angriffen auf die Souveränität von Staaten zuständig. Ihm gehören 123 Länder an, die USA sind allerdings nicht beigetreten.
- Nachrichtenagentur AFP