Kampfjet zwang seinen Flieger zur Landung Belarus: Acht Jahre Haft für Oppositionellen Protassewitsch
2021 wurde sein Flieger zur Landung gezwungen, wo bereits die Polizei auf ihn wartete: Nun wurde der belarussische Oppositionelle Protassewitsch zu acht Jahren Haft verurteilt.
Der belarussische Oppositionelle Roman Protassewitsch ist von einem Gericht in Minsk zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Minsker Regionalgericht habe den einstigen Chefredakteur des oppositionellen Mediums Nexta "zu acht Jahren in einem Straflager verurteilt", berichtete die belarussische Nachrichtenagentur Belta am Mittwoch.
Protassewitsch war im Mai 2021 festgenommen worden, nachdem ein belarussisches Kampfflugzeug eine Ryanair-Maschine auf dem Weg nach Vilnius mit ihm und seiner Freundin an Bord zur Landung in Minsk gezwungen hatte.
Dem seit Juni 2021 unter Hausarrest stehenden Journalisten wurde vorgeworfen, bei der Koordinierung der Massenproteste gegen die umstrittene Wiederwahl von Staatschef Alexander Lukaschenko im Sommer 2020 geholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gegen ihn gefordert.
Weitere Oppositionelle verurteilt
Die ebenfalls angeklagten, im Exil lebenden Nexta-Verantwortlichen Stepan Putilo und Jan Rudik wurden in Abwesenheit zu 20 und 19 Jahren Haft verurteilt. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem Aufrufe zu Massenunruhen und zur "Machtergreifung" sowie Diffamierung des Präsidenten, Organisation von Terroranschlägen und Verbreitung von Falschinformationen über Belarus.
Nach seiner Festnahme hatte Protassewitsch zugesagt, mit der Justiz des Landes zu kooperieren. In vom belarussischen Staatsfernsehen verbreiteten Aufnahmen sagte er mehrfach, er bereue sein Handeln – nach Angaben der belarussischen Opposition wurden diese Aussagen jedoch erzwungen.
Das Oppositionsmedium Nexta spielte während der Demonstrationen gegen Lukaschenko im Sommer 2020 wegen des Vorwurfs der Wahlfälschung eine entscheidende Rolle bei der Mobilisierung der Proteste. Die Staatsführung ließ das Medium verbieten, der Oberste Gerichtshof stufte Nexta als "terroristische Organisation" ein.
- Nachrichtenagentur afp