Debakel um neuen Bußgeldkatalog Tausende Führerscheine werden zurückgegeben
Aufgrund eines Formfehlers ist der neue Bußgeldkatalog vorerst außer Kraft gesetzt. Raser sollen nun ihren Führerschein zurückbekommen. Die Bundesländer gehen dabei unterschiedlich vor.
Angesichts des Debakels um den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr erhalten Verkehrssünder in den ersten Bundesländern ihren eingezogenen Führerschein zurück. Betroffen sind Tausende.
Alle 16 Bundesländer hatten sich darauf verständigt, nach dem aufgedeckten Formfehler bei den härteren Strafen von Fahrverboten für Raser rechtlich zu prüfen, ob Führerscheine bald zurückgegeben werden.
Bundesländer nutzen unterschiedliche Verfahren
Die Verfahren sind unterschiedlich, so kann der betroffene Autofahrer in Bremen ein sogenanntes Gnadengesuch stellen, in Hessen und im Saarland werden die Behörden von sich aus tätig. Rheinland-Pfalz sieht keine rechtliche Grundlage für eine Rücknahme bereits rechtskräftig gewordener Bescheide. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sprach von einem gewaltigen Chaos.
In Bayern erhalten etwa 1.000 Menschen ihren Führerschein zurück. Wer diesen bei einer Dienststelle im Bereich des Polizeipräsidiums München, in Nürnberg oder beim Polizeiverwaltungsamt abgegeben hat, erhält diesen per Post zurück. In allen anderen Fällen bittet die Polizei Betroffene, sich wegen eines Abholtermins bei der Dienststelle zu melden, bei der sie den Führerschein abgegeben haben. Mitbringen sollten die Fahrer dann den Bußgeldbescheid und das Verwahrschreiben.
In Hamburg ist noch nicht entschieden, ob nach der inzwischen zurückgenommenen Regelung eingezogene Führerscheine wieder zurückgegeben werden. Eine rechtliche Prüfung hierzu laufe noch, sagte ein Sprecher der Innenbehörde am Mittwoch.
Dem Kraftfahrtbundesamt liegen nach eigenen Angaben keine genauen Zahlen zu den betroffenen Autofahrern vor.
Formfehler setzt neuen Bußgeldkatalog außer Kraft
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.
- Nachrichtenagentur dpa