Abgasskandal VW muss für manipuliertes Diesel-Auto haften
Wer ein bestimmtes Diesel-Fahrzeug von VW hat, kann jetzt auf eine Erstattung hoffen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Fall zu Gunsten des Autokäufers entschieden.
Seit der Abgasskandal bei VW 2015 ans Licht kam, ärgern sich viele Autobesitzer über den Kauf eines Diesels. Offenbar gibt es für einige von ihnen jetzt eine Lösung.
Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises
VW muss laut einem Gerichtsurteil im Abgasskandal grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises ergebe sich aus einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" durch das Unternehmen, heißt es in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Mittwoch. (AZ 17 U 45/19)
Die Richter entsprachen damit "dem Grunde nach" der Klage eines Autokäufers, der 2009 einen VW Tiguan der Baureihe EA 189 EU 5 erworben hatte. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals hatte er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gefordert.
Abschalteinrichtung bedrohte Betriebserlaubnis der Autos
Das Gericht entschied nun zu seinen Gunsten: Die Entwicklung und das Inverkehrbringen des Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, stelle eine "sittenwidrige Handlung der VW AG dar", hieß es. Durch die Abschalteinrichtung sei unschwer erkennbar die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge bedroht gewesen.
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Der Höhe des Rückzahlungsbetrags müsse jedoch von einem Sachverständigen festgelegt werden, so das Gericht. Das Landgericht Hanau hatte in erster Instanz die Klage des Käufers zurückgewiesen, sodass der Fall in die Berufung gegangen war.
- Nachrichtenagentur dpa