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Diesel Euro-6: Grenzwert kassiert – die Folgen für Autofahrer


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Urteil zu Euro-6
Diesel-Grenzwert kassiert – was heißt das für Autofahrer?


Aktualisiert am 01.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Dieselauspuff: Das EU-Gericht hat eine Lockerung der Stickoxid-Grenze für Euro-6-Diesel einkassiert. Sie wurde im Jahr 2015 von den EU-Staaten durchgeführt.Vergrößern des Bildes
Dieselauspuff: Das EU-Gericht hat eine Lockerung der Stickoxid-Grenze für Euro-6-Diesel einkassiert. Sie wurde im Jahr 2015 von den EU-Staaten durchgeführt. (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)
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Die EU-Staaten erhöhten die Schadstoffgrenze für Euro-6-Diesel. Zu Unrecht, urteilte jetzt das EU-Gericht. Was bedeutet das für die Fahrer dieser Autos und für die Fahrverbote in unseren Städten?

80 Mikrogramm Stickoxid pro Kilometer: So viel darf ein Euro-6-Diesel höchstens ausstoßen. Das beschlossen die EU-Staaten im Jahr 2007. Dieser Grenzwert wurde von den Autos jedoch überschritten – im Schnitt um das Vierfache. Deshalb erhöhten die Staaten acht Jahre später den Grenzwert.

Zu Unrecht, sagt nun das EU-Gericht. Es erklärte die entsprechende Verordnung für nichtig. Einmal mehr wissen Autofahrer nicht, was ihnen bevorsteht. Sind ihre Euro-6-Diesel nun illegal? Dürfen sie bald nicht in Städte mit Diesel-Fahrverboten einfahren?

Dürfen Euro-6-Diesel noch fahren?

Die Sorgen der Autofahrer sind unbegründet, sagt der ADAC. Der Verkehrsclub sieht derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen des Urteils auf deutsche Autofahrer.

Denn: Das Gericht habe nur das Gesetzgebungsverfahren beanstandet. Demnach war die EU-Kommission nicht berechtigt, den Stickoxid-Grenzwert mit einem so genannten Durchführungsrechtsakt zu erhöhen.

Die erlassene Vorschrift sei deshalb nicht rechtlich einwandfrei. Und das müsse nun geändert werden. Dazu hat der europäische Gesetzgeber eine Frist von einem Jahr eingeräumt bekommen. Dabei müsse er beachten, dass die künftige Vorschrift weder jetzige noch spätere Fahrer eines Euro-6-Diesels benachteiligt. Die EU-Kommission müsse garantieren, dass die bereits gekauften und auch angebotene Euro-6-Diesel alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Darauf pocht auch der ADAC.

Trotz des Urteils gilt demnach: Euro-6-Diesel dürfen unverändert genutzt werden.

Was gilt in Städten mit Fahrverbot?

Auch die Regelungen zu Fahrverboten bleiben davon unberührt. Bislang betreffen die Verbote nur Autos, die höchstens die ältere Euro-4-Norm erfüllen. Selbst Euro-5-Autos dürfen frühestens im September 2019 mit Verboten belegt werden.

Das legte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 fest. Es entschied, dass Städte grundsätzlich ältere Dieselautos aussperren dürfen. Davon hat es aber Euro-6-Diesel ausgeschlossen – ein Verbot für diese Autos wäre nicht verhältnismäßig. Auf dieser Entscheidung basieren die deutschen Fahrverbots-Urteile. Und sie hat weiterhin Bestand.

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Hinzu kommt, dass die Stickoxid-Belastung in den meisten Städten zurückgeht und dass die Bundesregierung Euro-6-Diesel gesetzlich vor Fahrverboten schützen will. Ob dieses Vorhaben mit dem Europarecht in Einklang stünde, ist allerdings unklar.

Das Urteil des Luxemburger EU-Gerichts: Es eine Blamage für die Gesetzgeber – aber keine Strafe für die Autofahrer.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • Eigene Recherche
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