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Nach Diesel-Skandal: Fahrverbote und Prämien – Das gilt 2019 für Sie


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Wer darf fahren, wer muss zittern?
Große Jahres-Chronik: Das gilt jetzt beim Diesel


Aktualisiert am 01.02.2019Lesedauer: 4 Min.
Fahrverbot für alte Diesel: In etlichen Städten werden die Autos künftig ausgesperrtVergrößern des Bildes
Fahrverbot für alte Diesel: In etlichen Städten werden die Autos künftig ausgesperrt (Quelle: Christoph Schmidt/dpa)
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2019 kommen sie: Fahrverbote für Dieselstinker. Wer genau ist betroffen, für wen gelten Ausnahmen? Und lohnen sich die Tauschprämien der Autobauer? Was Autofahrer jetzt wissen müssen.

Die Verwaltungsrichter griffen 2018 hart durch: In bisher neun Städten werden Diesel künftig ausgesperrt. Und etliche Entscheidungen werden noch folgen. Sie werden Millionen von Autofahrern betreffen. Viele werden die Richtersprüche schon im kommenden Jahr zu spüren bekommen, aber es wird auch Ausnahmen geben. Was kosten Verstöße? Und welche Optionen haben Fahrer eines alten Dieselautos nun? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Wo sind bereits Fahrverbote beschlossen?

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Berlin
Ab: spätestens Juni 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-5
Verbotszone: elf Abschnitte

Bonn
Ab: April 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-4; Benziner, Euro 1-2
Verbotszone: zwei Straßen

Frankfurt
Ab: voraussichtlich Februar 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-4; Benziner, Euro 1-2
Verbotszone: voraussichtlich derzeitige Umweltzone

Essen
Ab: Juli 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-4 (ab September auch Euro 5); Benziner, Euro 1-2
Verbotszone: derzeitige Umweltzone, auch ein Teilabschnitt der Autobahn A40

Gelsenkirchen
Ab: Juli 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-5
Verbotszone: Kurt-Schumacher-Straße

Hamburg
Seit: Juni 2018
Betroffen: Diesel, Euro 1-5
Verbotszone: Max-Brauer-Allee, Stresemannstraße (für Lkw)

Köln
Ab: April 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-4 (ab September auch Euro 5); Benziner, Euro 1-2
Verbotszone: derzeitige Umweltzone

Mainz
Ab: voraussichtlich September 2019
Betroffen: Diesel, Euro 1-4, vereinzelt auch Euro 5
Verbotszone: noch unklar

Stuttgart
Ab: Januar 2019 (für Auswärtige), April 2019 (für Einwohner)
Betroffen: Diesel, Euro 1-4
Verbotszone: derzeitige Umweltzone

Wird es Ausnahmen geben?

Ja, derzeit sind Ausnahmen etwa für Gewerbetreibende vorgesehen. Hamburg nimmt auch Anwohner und Rettungsdienste vom Fahrverbot aus. Ausnahmen regeln die Städte individuell, viele haben sich in dieser Frage noch nicht entschieden.

Wo drohen weitere Fahrverbote?

Der Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Wird dieser Schadstoffgrenzwert überschritten, kann eine Stadt ein Fahrverbot verhängen – oder sie kann gerichtlich dazu gezwungen werden. In diesen Städten stehen weitere Urteile aus (beziehungsweise wurden sie bislang nicht umgesetzt):

  • Aachen
  • Backnang
  • Bochum
  • Darmstadt
  • Dortmund
  • Düren
  • Düsseldorf
  • Esslingen
  • Halle (Saale)
  • Hannover
  • Heilbronn
  • Kiel
  • Limburg
  • Ludwigsburg
  • Marbach
  • München
  • Offenbach
  • Paderborn
  • Reutlingen
  • Wiesbaden

Was kosten Verstöße?

Das legen die Städte individuell fest. Die Bußgelder dürften zwischen 20 und 80 Euro liegen, schätzt die Bundesregierung. Eine spezielle Vorschrift im Bußgeldkatalog ist nicht geplant.

Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?

Zwei Varianten werden diskutiert. Im Rahmen von Kontrollen könnten Ordnungshüter auch prüfen, ob ein Autofahrer gegen das Fahrverbot verstößt. Das würde einen erheblichen Aufwand bedeuten – oder nur wenige Kontrollen. Deshalb ist auch eine automatische Nummernschild-Überwachung im Gespräch. Neben dem Nummernschild sollen dabei auch das Bild des Fahrers und andere Informationen digital erfasst und gespeichert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Datenschützer halten ihn für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich.

Welche Hersteller sind am Dieselskandal beteiligt?

Unerlaubte Einrichtungen beziehungsweise überhöhte Richtwerte wurden in Modellen von Audi, VW, Porsche, Daimler und BMW festgestellt. Für diese Autos wurden Rückrufe angeordnet. Auch Opel steht vor einem gewaltigen Rückruf. Betroffene Halter wurden bereits vom Hersteller oder dem Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben beziehungsweise werden Post erhalten.

Was steht im Dieselkompromiss der Bundesregierung?

Unter anderem sollen Umrüstungen gefördert werden – allerdings regional begrenzt. Damit Handwerker und Lieferdienste in den belasteten Städten und deren Umland ihre Lieferwagen umrüsten können, stellt der Bund eine 80-prozentige Förderung in Aussicht.

Im Mittelpunkt stehen aber Umtauschaktionen, um die alten Schmutz-Diesel der Euronormen 4 und 5 von der Straße zu holen. Dazu sollen die Hersteller den betroffenen Kunden einen Rabatt gewähren (siehe unten). Viele Details sind trotz des Kompromisspapiers weiterhin ungeklärt.

Was ist mit Hardware-Nachrüstungen?

Wer an der Umtauschaktion nicht teilnehmen will, kann sein Auto mit einem Katalysator nachrüsten lassen. Geeignete Systeme sind jedoch noch nicht freigegeben. Außerdem wollen die Autobauer keine Gewährleistung übernehmen.

Anders als BMW, haben Daimler und Volkswagen inzwischen Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen zugesagt, knüpfen sie aber an Bedingungen.

Welche Hersteller bieten Prämien?

Zum Tausch der alten Stinker gegen saubere Modelle sollen die Autohersteller attraktive Angebote machen. Diese Prämien lohnen sich aber längst nicht für jeden Kunden. Das liegt unter anderem daran, dass die Prämie mit anderen Rabatten zumindest teilweise verrechnet wird. Außerdem geht die Rechnung für den Kunden nur auf, wenn der Händler den Alt-Diesel zum tatsächlichen Restwert zurücknimmt. Daran dürften Händler allerdings kaum Interesse haben.

Fazit: Bundesweit zahlt man trotz Umtauschprämie eher drauf, sagt Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer. Sein Center Automotive Research (CAR) an der Universität Duisburg-Essen hat die Angebote genau überprüft. Einen Überblick über die Angebote der Hersteller finden Sie hier.

Welches Auto sollte man nun kaufen?

Mit einem modernen Benzin-, Hybrid- oder Elektroauto hat man nichts zu befürchten. Wer einen Diesel fahren möchte und Fahrverbote sicher umgehen will, hat nur eine Wahl: ein Modell, das den neuen Abgasstandard Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d erfüllt. Selbst derzeit neu zugelassene Dieselautos der Abgasnorm Euro 6a bis Euro 6c bieten mittelfristig nicht diese Sicherheit.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • dpa
  • Eigene Recherche
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