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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Streit um Abgasnorm Euro-6 EU-Gericht kassiert Diesel-Grenzwerte
Chaos um die Abgasnorm Euro-6: Weil festgelegte Schadstoffgrenzwerte überschritten wurden, verlegte Brüssel die Grenze. Dagegen klagten Städte. Jetzt gibt es ein Urteil. Was das für Dieselfahrer bedeutet.
Was war passiert? Im Juni 2007 beschließen die EU-Staaten, wie viele Schadstoffe ein Neuwagen zukünftig höchstens ausstoßen darf. Unter anderem legen sie die Grenzwerte für die aktuell gültige Euro-6-Norm fest. Demnach dürfen Dieselautos 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer ausstoßen. Acht Jahre später, im Oktober 2015, wiederum weichen die EU-Staaten ihre eigene Norm auf. Nur einen Monat zuvor wurde der Dieselskandal bekannt.
Damals wurde beschlossen: Ab September 2017 dürfen die Autos mehr als das Doppelte vom festgelegten Grenzwert ausstoßen (also 168 Milligramm). Sie dürfen demnach den Stickstoff-Grenzwert um 110 Prozent überschreiten; ab Januar 2020 immerhin um 50 Prozent. Das entspricht einem Stickoxid-Ausstoß von 120 Milligramm.
EU-Staaten schufen Konformitätsfaktoren
Die EU-Staaten fanden auch ein Wort für diese neuen Werte: Konformitätsfaktoren tauften sie diesen Verstoß gegen ihre eigene Verordnung.
Und sie lieferten auch eine Begründung: Die neuen Grenzwerte seien immer noch besser als die Überschreitung der 2007 festgelegten Werte – sie lag im Schnitt bei 400 Prozent. Das zeigte sich bei Tests unter realen Fahrbedingungen. Vorher wurde der Ausstoß allein im Labor gemessen – unter Bedingungen, die mit der Praxis nur wenig zu tun haben.
Das heißt: Da die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten wurden, erhöhten die EU-Staaten genau diese Grenzwerte. Von vielen Seiten gab es dafür Applaus, etwa von den Regierungen einzelner EU-Staaten und auch von der Autoindustrie.
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Weniger erfreut waren die Städte, die sich seit Langem um die Reinheit ihrer Luft sorgten, etwa Paris, Brüssel und Madrid. Die drei Hauptstädte klagten deshalb vor dem EU-Gericht – und bekamen nun recht: Die EU-Kommission hat die Euro-6-Grenzwerte zu Unrecht gelockert. Das Gericht erklärte die entsprechende Verordnung für nichtig.
Um die Rechtssicherheit zu wahren, wird sich dennoch mindestens in den kommenden 14 Monaten nichts ändern. Wer einen Euro-6-Diesel fährt, hat demnach nichts zu befürchten.
Das Urteil widerspreche auch deutschen Gerichten. Sie hätten bislang immer darauf verwiesen, dass es gesetzlich reiche, wenn Autos die Grenzwerte auf dem Teststand einhalten, sagt Jürgen Resch. Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): "Das Gericht hat klar attestiert, dass die Grenzwerte auf der Straße und nicht im Labor eingehalten werden müssen." Resch kritisiert die Bundesregierung: Auch sie versuche, festgelegte Normen zu erhöhen und damit Fahrverbote zu umgehen. "Würde dieses kriminelle Kartell aus Unternehmen und Politikern sein Geld und seine Energie auf die Einhaltung der Grenzwerte konzentrieren, bräuchten wir die Fahrverbote gar nicht", sagt der DUH-Chef.
- Nachrichtenagentur dpa
- Nachrichtenagentur AFP
- Eigene Recherche