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Koalitionsvertrag: Das soll sich für Autofahrer und beim Verkehr ändern


Deutschlandticket, E-Autos, Spritpreise
Was der Koalitionsvertrag für Autofahrer bedeutet

Von t-online, ccn

10.04.2025Lesedauer: 5 Min.
imago images 0810440219Vergrößern des Bildes
Volle Straßen, marode Brücken: Die Koalition hat viele Pläne für den Verkehrsbereich. (Quelle: IMAGO/JOERAN STEINSIEK/imago)
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Was wird billiger, was teurer, was bleibt unklar? Die schwarz-rote Koalition will im Bereich Mobilität anpacken – doch nicht alle Vorschläge sind konkret.

CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch wenn innerhalb der Parteien noch über ihn abgestimmt werden muss, ist bereits klar: In den kommenden Jahren will die neue Bundesregierung zentrale Bereiche der Mobilitäts- und Verkehrspolitik neu ordnen. Der Vertrag enthält dafür erste Ideen, die in den kommenden Jahren als einzelne Gesetze verhandelt und abgestimmt werden müssen.

Beim Zuschnitt der Ressorts haben sich Union und SPD dafür entschieden, das bisherige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufzulösen. Klar ist, dass das Bundesverkehrsministerium künftig von der CDU geleitet wird. Was die Pläne für Autofahrer, Pendler und ÖPNV-Nutzer bedeuten.

Pendler und Alltag – Was sich für Berufstätige ändert

Die Pendlerpauschale soll ab 1. Januar 2026 deutlich angehoben werden. Künftig können Berufstätige 38 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dabei bleibt es unerheblich, ob der Arbeitsweg mit Auto, Fahrrad oder Bahn zurückgelegt wird.

Der Verkehrsclub ADAC befürwortet die Anpassung: Sie könne besonders betroffene Berufspendler wirksam entlasten. Kritik an der Maßnahme gibt es dennoch: Umweltverbände sehen darin einen Anreiz, weiter entfernt vom Arbeitsplatz zu wohnen – und damit klimaschädliches Verhalten zu belohnen.

Auch beim Preis für den Führerschein soll sich etwas tun. Die Ausbildung soll reformiert und wieder bezahlbarer werden. Wie genau das erreicht werden soll, bleibt offen – die Koalitionsparteien kündigten lediglich das Ziel an, ohne Details zur Umsetzung.

Was nicht im Vertrag steht, ist ein Tempolimit auf Autobahnen. Das kritisiert der Verkehrsclub VCD: Ein solches hätte klare Vorteile für Sicherheit und Klima und hätte auch eine Mehrheit in der Bevölkerung.

E-Mobilität – wie geht es weiter?

Die Koalition bekennt sich zur Technologieoffenheit. Eine gesetzlich vorgeschriebene Quote für Elektroautos lehnt sie ab. Stattdessen soll ein Mix aus verschiedenen Antrieben gefördert werden: batterieelektrisch, Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe und Plug-in-Hybride.

Konkret sollen steuerliche Anreize für E-Autos ausgeweitet werden. Geplant sind Sonderabschreibungen, eine Anhebung der steuerlich begünstigten Preisgrenze für Dienstwagen auf 100.000 Euro sowie eine Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035. Auch eine Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range Extender (EREV) ist vorgesehen. Eine ausdrückliche Kaufprämie dagegen nicht.

Private Käufer mit kleinen oder mittleren Einkommen sollen vom Modell eines "Social Leasing" profitieren – eine Anlehnung an das französische Modell, bei dem der Staat Leasingraten für Elektroautos bezuschusst. Gleichzeitig wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur betont – für Pkw ebenso wie für Lkw. Auch die Tankinfrastruktur für Wasserstoff im Schwerlastverkehr soll gestärkt werden.

Ein Plus für die E-Mobilität könnten die Strompreise sein: Die Stromsteuer wird auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Laut Koalitionsvertrag könnte das zu einer Senkung des Strompreises um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Dadurch können E-Autos im Vergleich zu Benzinern und Dieseln einen Vorteil im Betrieb ausspielen, so der ADAC. Das reiche aber laut dem Verkehrsclub nicht aus: So müsse unter anderem deutlich mehr dafür getan werden, Wettbewerb im Lademarkt anzuregen: Gerade mit Blick auf die ad hoc-Ladepreise und beim Roaming müsse die neue Bundesregierung den Regulierungsrahmen überprüfen, um überhöhten Preisen entgegenzuwirken, so der Verkehrsclub.

Die Branchenverbände äußern sich zurückhaltend. Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) kritisiert die unkonkreten Formulierungen, die aus Sicht des Verbands zu Verunsicherung und Kaufzurückhaltung führen. Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Automobilindustrie (VDA) fordern eine schnelle Konkretisierung.

Öffentlicher Verkehr – Deutschlandticket bleibt

Das Deutschlandticket bleibt bestehen – auch über 2025 hinaus. Danach sind "schrittweise und sozialverträgliche" Preiserhöhungen ab 2029 nicht ausgeschlossen. Der aktuelle Preis liegt seit Jahresbeginn bei 58 Euro im Monat – eine Steigerung um rund 18 Prozent im Vergleich zur Einführung.

Die Finanzierung des Tickets soll künftig auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bund und Länder wollen einen festen Finanzierungsschlüssel definieren, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Begleitet wird dies durch einen angekündigten Modernisierungspakt für den Nahverkehr. Der Verkehrsclub VCD kritisiert, dass diese Pläne bislang unkonkret seien.

Ziel ist es laut Vertrag, den Status quo zu sichern, steigende Kosten abzufedern und neue Verkehrsangebote zu ermöglichen. Details zu den Maßnahmen fehlen jedoch bislang.

Straße, Schiene, Sondervermögen – die großen Projekte

Ein großer Teil des Koalitionsvertrags widmet sich dem Thema Infrastruktur. Mit einem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sollen in den kommenden zehn bis zwölf Jahren Verkehrs- und Energienetze modernisiert werden. Dazu zählt auch der Straßenbau – insbesondere die Sanierung maroder Brücken und Tunnel.

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Ersatzneubauten wie bei Brücken sollen künftig ohne Planfeststellungsverfahren möglich sein. Stattdessen ist ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Verkehrsträger vorgesehen.

Die Autobahn GmbH als Betreiberin von Autobahnen soll begrenzt kreditfähig werden und zusätzliche Mittel über die Einnahmen aus der Lkw-Maut erhalten. Auch der Ausbau der Schieneninfrastruktur ist Teil des Programms – sowohl für Haupt- als auch für Nebenstrecken. Zentrale Bahnverbindungen, etwa nach Polen und Tschechien, sollen zügig ausgebaut werden. Der Güterverkehr soll stärker auf die Schiene verlagert werden.

"Notwendig bleiben aber auch gezielte Aus- und Neubauprojekte an den Bundesfernstraßen", fordert der Verkehrsclub ADAC. "Die Straßen bleiben [...] Lebensadern für die Bürger und Unternehmen dieses Landes und die gilt es gesund zu halten", so ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.

Verkehrssicherheit und Digitalisierung

Ein weiteres Vorhaben betrifft die Verkehrssicherheit: Die Koalition bekennt sich zur sogenannten "Vision Zero" – dem langfristigen Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. Ein entsprechendes Sicherheitsprogramm soll fortgeschrieben werden.

Auch der digitale Wandel spielt eine Rolle. Deutschland soll zum Leitmarkt für autonomes Fahren werden. Geplant sind neue Modellregionen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Zudem soll das Zentrum Mobilität der Zukunft in München neu aufgestellt werden.

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Daten aus verschiedenen Verkehrssystemen – etwa Mautdaten, Fahrzeugdaten oder Informationen aus ÖPNV-Systemen – sollen besser vernetzt und ausgewertet werden, um multimodale Verkehrsangebote zu fördern und Verkehrsflüsse effizienter zu gestalten.

Klimaschutz und Spritpreise

Die Koalition hält an den Klimazielen für 2045 fest. Investitionen in klimaneutrale Technologien sollen das ermöglichen. Die CO₂-Bepreisung bleibt ein zentrales Steuerungsinstrument. Dabei soll die Preisentwicklung jedoch wirtschaftlich tragfähig und sozial akzeptabel bleiben. Preissprünge sollen vermieden, besonders betroffene Haushalte gezielt entlastet werden. Wie genau das aussieht, ist unklar.

Wie es jetzt weitergeht

Der Koalitionsvertrag ist beschlossen – die eigentliche Regierungsbildung aber steht noch bevor. Zunächst müssen die beteiligten Parteien intern zustimmen.

Die SPD plant eine Mitgliederbefragung. Die Abstimmung soll digital erfolgen, das Verfahren beginnt voraussichtlich rund um Ostern. Bei der CDU entscheidet ein Kleiner Parteitag, anberaumt ist der 28. April. Die CSU lässt den Vorstand abstimmen, ein Votum gilt dort als Formsache.

Im Anschluss soll der Vertrag feierlich unterzeichnet werden – und am 7. Mai könnte im Bundestag die Wahl des neuen Bundeskanzlers stattfinden. Vorgeschlagen werden dürfte CDU-Chef Friedrich Merz. Nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten wird auch das neue Kabinett ins Amt gehoben.

Verwendete Quellen

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