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EU-Plan: Änderungen beim Führerschein – Tests, Entzug, Wohnmobilfahrer


Gesetzesnovelle
EU plant harte Strafen für Autofahrer

Von dpa, ccn

Aktualisiert am 26.03.2025Lesedauer: 3 Min.
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Wohnmobil auf der Straße: Bei den Gewichtsgrenzen soll es Veränderungen geben. (Quelle: IMAGO/JOERAN STEINSIEK/imago)
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EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben bei neuen Führerscheinregeln gegen verpflichtende Gesundheitstests entschieden. Was sich sonst noch ändert.

Die EU wird vorerst keine verpflichtenden Gesundheitstests vor dem Führerscheinerhalt vorschreiben. Die einzelnen Mitgliedstaaten sollen aber die Möglichkeit erhalten, medizinische Tests national zur Pflicht zu machen, wenn sie dies für notwendig halten, wie aus einer Einigung von Vertretern des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten auf neue Führerscheinregeln hervorgeht.

Den Plänen zufolge kann zudem eine Selbsteinschätzung als Alternative zu medizinischen Gesundheitschecks dienen. Auch die vorgeschlagene Regel, dass Führerscheine von Menschen über 70 alle fünf Jahre erneuert werden sollten, kommt vorerst nicht.

Digitaler Führerschein für alle EU-Bürger

Das geplante Regelwerk sieht vor, dass bis spätestens 2030 ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürger eingeführt werden soll. Dieser soll in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Gleichzeitig behalten Bürger das Recht, eine physische Führerscheinkarte zu beantragen. Beide Versionen bleiben gleichwertig und gelten für Autos und Motorräder nun für 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum – länger als bisher.

Auch in Deutschland gibt es bereits konkrete Pläne für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Das Bundeskabinett hatte vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren vorantreiben soll. Testphasen sollen zeitnah starten, doch eine neue Bundesregierung müsste sich erneut mit dem Thema befassen.

Neue Regeln für Wohnmobilfahrer und Feuerwehren

Zudem gibt es Erleichterungen für Wohnmobilfahrer. Künftig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen nach einem speziellen Training oder einer Prüfung steuern. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antrieben entfällt diese Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren unfallfrei im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.

Ein weiteres Element der EU-weiten Reform ist die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf die gesamte Europäische Union. Junge Fahrer sollen so bereits früher unter Aufsicht Fahrpraxis sammeln können – in Deutschland ist das schon möglich. Auch für Berufskraftfahrer wird dieses Modell freiwillig angeboten, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel im Verkehrssektor entgegenzuwirken.

Zusätzlich sollen Freiwillige in Feuerwehren und andere Zivilschutzeinrichtungen von der Reform profitieren. Künftig dürfen sie Einsatzfahrzeuge mit der Klasse B fahren, sofern sie eine zusätzliche Schulung absolviert haben.

Führerscheinentzug europaweit

Bei schweren Unfällen soll der Führerscheinentzug auf alle 27 Mitgliedsländer ausgeweitet werden. Der vorläufigen Einigung nach gelten die von einem Mitgliedsstaat bei einem schweren Unfall gegen einen Fahrer verhängten Fahrverbote oder Beschränkungen auch in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.

Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.

Die "klareren und zeitgerechteren" Kriterien für den Führerscheinentzug bei schweren Verstößen schützten nicht nur "verantwortungsbewusste Fahrer, sondern auch die gesamte Bevölkerung", sagte der Europaabgeordnete Matteo Ricci.

Neue Freiheiten für B-196-Fahrer

Zweiradfahrer mit dem B-196-Schein sollen ihre Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum künftig auch im Ausland bewegen dürfen. Bisher ist die B-196-Regelung nur national anerkannt.

Zudem soll die zweijährige Probezeit EU-weit für Fahranfänger eingeführt werden, einhergehend mit strengeren Strafen bei riskantem Fahrverhalten und einer Promillegrenze von 0,2 Gramm pro Liter Blut.

EU-Ziel: Weniger Verkehrstote bis 2030

Die neuen Vorschriften müssen nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments formal angenommen werden. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.

Die Reform ist Teil des europäischen Verkehrssicherheitspakets, mit dem die EU ihr Ziel der "Vision Zero" verfolgt – keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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