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Versicherungskennzeichen 2025: Diese Farbe gilt ab 1. März für Mofas


Für Roller, S-Pedelecs und E-Scooter
Versicherungskennzeichen: Ab 1. März ist die Farbe Grün angesagt

Von dpa, ccn

Aktualisiert am 04.02.2025 - 12:43 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ab dem 1. März gilt nur noch das grüne Versicherungskennzeichen für Mopeds, Roller und Mofas. (Quelle: Patrick Pleul./dpa)
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Mofas, Mopeds und auch elektrische E-Tretroller sowie die schnellen S-Pedelecs benötigen ein neues Versicherungskennzeichen – das alte blaue läuft bald aus.

Aus Blau wird Grün – der Farbwechsel ist für alle dringend nötig, die ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug wie etwa Roller, Mofa oder Moped bewegen wollen. Denn diese brauchen bald neue Kennzeichen.

Ab 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue grüne Kennzeichen gültig. Wer danach noch mit dem blauen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Unfallschäden anderer müssten dann komplett aus eigener Tasche bezahlt werden – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.

Das Kennzeichen gilt als schneller Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. So können Polizei und Ordnungsamt auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Dieser ist wichtig, um verursachte Fremdschäden zu regulieren. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.

Diese Fahrzeuge brauchen das Versicherungskennzeichen

Das Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet werden, müssen nicht angemeldet werden.

Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes, E-Roller sowie motorisierte Krankenfahrstühle brauchen das Schild. Das gilt auch für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion (bis 60 km/h), die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Die Kennzeichenpflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs – umgangssprachlich E-Bikes oder Elektrofahrräder – bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und benötigen daher kein Kennzeichen.

Hier gibt es die Kennzeichen

Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dabei gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 × 10,1 cm) als auch kleinere Plaketten zum Aufkleben (6,7 × 5,5 cm) für E-Scooter und Segways. Die Kennzeichen laufen jährlich automatisch aus, müssen also nicht gekündigt werden.

Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Das geht über den Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch (0800 2502600).

Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Für das Versicherungsjahr 2026/2027 gibt es also ein schwarzes Kennzeichen.

Das kostet ein Kennzeichen

Das Versicherungskennzeichen kostet ab rund 45 Euro – je nach Versicherung – für die Kfz-Haftpflicht. In einem Teilkasko-Tarif sind zwischen 80 und 100 Euro fällig.

Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro vor, wenn Sie ohne gültiges Kennzeichen fahren.

Verwendete Quellen

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