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So holen Sie sich die Mehrwertsteuer zurück


Steuerfrei im Ausland einkaufen
So holen Sie sich die Mehrwertsteuer zurück

Günstig im Urlaub einkaufen und auch noch Geld zurückbekommen: Das ist für Deutsche in vielen Ländern außerhalb der EU möglich. Touristen bekommen einen Teil des Kaufpreises zurück, wenn sie die Mehrwertsteuer zurückfordern.

Aktualisiert am 09.11.2019|Lesedauer: 3 Min.
dpa-tmn, Kathrin Lucia Meyer
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Ob Elektronik aus den USA, die Handtasche aus der Türkei oder der Strickpulli aus Norwegen: Steuerfrei einkaufen ist in vielen Ländern außerhalb der EU möglich. Doch Urlauber müssen beim Shopping-Rabatt einiges beachten. Das Sparpotenzial hängt vom Mehrwertsteuersatz des Reiselandes ab. In den meisten Ländern ist für die Rückerstattung ein bestimmter Mindestumsatz nötig. Kompliziert wird es in den USA.

Junge Frauen beim Shoppen: Urlauber können sich die Steuer nach dem Einkauf zurückholen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.Vergrößern des Bildes
Junge Frauen beim Shoppen: Urlauber können sich die Steuer nach dem Einkauf zurückholen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. (Quelle: martin-dm/getty-images-bilder)

Tax Refund: Beim Kauf nach Steuerrückerstattung fragen

Wenn Reisende aus einem EU-Land in einem Nicht-EU-Land einkaufen, zahlen sie zunächst einmal den normalen Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer. Der Händler ist nicht dazu verpflichtet, ein Formular zur Rückerstattung auszustellen – also nachfragen. Falls vorhanden, das Dokument vom Verkäufer stempeln lassen. Manchmal erstattet das Geschäft die Steuer direkt. Im Normalfall bekommt der Reisende das Geld aber erst am Flughafen oder an der Grenze zurück.

Die Mitbringsel dürfen Urlauber nicht sofort auspacken. Mit originalverpackter Ware, Rückerstattungsformular und Reisepass muss der Käufer am Flughafen vortreten. Oft stempelt der Zoll das Formular ab und erteilt die Ausfuhrbestätigung für die Ware. Diese Bestätigung muss nun, je nach Art des Formulars, direkt am entsprechenden Serviceschalter am Flughafen vorlegt werden.

In einigen Ländern haben die Zollbehörden aber nichts mit der Mehrwertsteuererstattung zu tun und können die Formulare nicht abstempeln. So ist es etwa in Norwegen. Dort läuft das gesamte Prozedere über Tax-Refund-Schalter.

USA: Flickenteppich bei der Mehrwertsteuer

Im Shopping-Land USA wird es etwas komplizierter. "Anders als in Europa gibt es in den USA keine einheitliche Mehrwertsteuer des Bundes, sondern die Höhe der sogenannten Sales Tax wird von den einzelnen Bundesstaaten selbst festgelegt und kann sogar von Stadt zu Stadt variieren", erklärt Sven Oehme, Berater der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland. Die Steuersätze schwankten je nach Staat zwischen 0 und ungefähr 12 Prozent.

Gar keine Sales Tax gibt es in Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon, was diese Staaten zu besonders beliebten Shopping-Zielen für Reisende macht. New Jersey, Minnesota und Pennsylvania berechnen keine Steuer auf Bekleidung. In anderen Bundesstaaten gilt die Steuerbefreiung auf Kleidung nur bis zu einer bestimmten Preisgrenze, Accessoires und Sportartikel oft ausgeschlossen. In einigen Bundesstaaten wie Alabama, Florida und Texas gibt es zudem regelmäßige Aktionswochenenden, an denen komplett steuerfrei eingekauft werden kann.

Einfuhrzölle in Deutschland beachten

Damit der Schnäppchenkauf nicht zur Milchmädchenrechnung wird, müssen Touristen die Einfuhr- und Zollbestimmungen in Deutschland beachten. Die zu zahlenden Steuern und Zölle variieren je nach Warenwert und Produktart, erklärt die Generalzolldirektion in Bonn. Frei sind Einkäufe bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- oder Seereisen sind es insgesamt maximal 430 Euro. Einen Überblick gibt die kostenlose App "Zoll und Reise" des Bundesministeriums für Finanzen. Der Freimengenrechner zeigt für das jeweilige Urlaubsland an, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden darf.

Der Zoll weist darauf hin, dass es zum Beispiel für Produkte aus tierischen oder auch pflanzlichen Materialien sowie Arznei- und Betäubungsmittel Beschränkungen und Einfuhrverbote gibt. Mitbringsel müssen für den persönlichen Gebrauch, für Angehörige des Haushalts oder als Geschenk gedacht sein. Die Waren dürfen laut Zoll nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

Verwendete Quellen
  • dpa-tmn
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